Überstunden in der Schweiz: Zuschlag, Kompensation und Auszahlung

Überstunden werden mit Freizeit ausgeglichen oder mit 25 Prozent Zuschlag bezahlt. Geben Sie Lohn und Stunden ein und sehen Sie den Betrag.

Überstunden sind in der Schweiz die Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Das Obligationenrecht verpflichtet Arbeitnehmende, sie zu leisten, soweit sie notwendig und zumutbar sind. Der Ausgleich erfolgt mit Freizeit von mindestens gleicher Dauer, wenn beide Seiten einverstanden sind, oder mit dem Normallohn plus einem Zuschlag von 25 %. Bei einem Monatslohn von CHF 6’000 und 42 Wochenstunden beträgt der Stundenlohn CHF 32.97, mit Zuschlag CHF 41.21; zehn Überstunden ergeben CHF 412.13 brutto. Der Zuschlag oder die ganze Entschädigung kann schriftlich wegbedungen werden. Davon zu unterscheiden ist die Überzeit: Stunden über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden pro Woche. Hier ist der Zuschlag zwingend, und pro Jahr sind höchstens 170 beziehungsweise 140 Stunden zulässig. Der Anspruch verjährt nach fünf Jahren.

Was Ihre Überstunden wert sind

Auszahlung brutto mit 25 % Zuschlag

CHF 412.13

Normallohn pro StundeCHF 32.97
Stundenansatz mit ZuschlagCHF 41.21
Davon ZuschlagCHF 82.43
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Was zehn Überstunden wert sind

Monatslohn bruttoStundenlohn (42 h)Mit 25 % Zuschlag10 Überstunden10 Überstunden mit 13. Monatslohn
CHF 4’500CHF 24.73CHF 30.91CHF 309CHF 335
CHF 6’000CHF 32.97CHF 41.21CHF 412CHF 446
CHF 7’024CHF 38.59CHF 48.24CHF 482CHF 523
CHF 9’000CHF 49.45CHF 61.81CHF 618CHF 670
CHF 12’000CHF 65.93CHF 82.41CHF 824CHF 893

Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Jahreslohn geteilt durch die Jahresstunden, bei 42 Wochenstunden also durch 2’184. Ist ein 13. Monatslohn vereinbart, gehört er zum Normallohn und erhöht den Stundenansatz: bei CHF 6’000 werden aus CHF 412.13 dann CHF 446.38. Regelmässige Zulagen zählen ebenfalls dazu.

Stundenlohn nach vertraglicher Wochenarbeitszeit

Stunden pro WocheStunden pro MonatStundenlohn bei CHF 6’000Mit Zuschlag
38164.7CHF 36.44CHF 45.55
40173.3CHF 34.62CHF 43.28
41177.7CHF 33.77CHF 42.21
42182.0CHF 32.97CHF 41.21
45195.0CHF 30.77CHF 38.46

Je kürzer die vertragliche Arbeitszeit, desto höher der Stundenlohn und damit der Wert einer Überstunde. Der Stundenlohn-Rechner zeigt die Umrechnung für jeden Lohn und jedes Pensum.

Überstunden nach Obligationenrecht

Überstunden liegen vor, sobald die im Vertrag, im Gesamtarbeitsvertrag oder betriebsüblich festgelegte Arbeitszeit überschritten wird. Bei einem Vertrag über 40 Stunden ist die 41. Stunde eine Überstunde. Sie müssen geleistet werden, wenn sie betrieblich notwendig sind, Sie sie leisten können und sie Ihnen nach Treu und Glauben zugemutet werden dürfen; Betreuungspflichten oder gesundheitliche Gründe können dagegen sprechen. Überstunden müssen angeordnet oder nachträglich genehmigt sein. Leisten Sie sie aus eigenem Antrieb, melden Sie das dem Arbeitgeber umgehend, damit er Massnahmen treffen kann.

Kompensation oder Auszahlung

Der Ausgleich durch Freizeit setzt das Einverständnis beider Seiten voraus; dieses kann schon im Arbeitsvertrag oder Personalreglement erteilt sein. Kompensiert wird im Verhältnis eins zu eins, ohne Zuschlag, innert eines angemessenen Zeitraums. Ohne Kompensation schuldet der Arbeitgeber den Normallohn mit einem Zuschlag von mindestens einem Viertel. Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann der Zuschlag gestrichen oder die Entschädigung ganz ausgeschlossen werden, etwa mit der Klausel, Überstunden seien mit dem Lohn abgegolten. Bei Kaderangehörigen ist das die Regel.

Überzeit nach Arbeitsgesetz

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben, für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie das Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels, und 50 Stunden für alle übrigen. Was darüber liegt, ist Überzeit. Sie ist nur bei dringender Arbeit, ausserordentlichem Arbeitsanfall, für Inventare und Abschlüsse oder zur Behebung von Betriebsstörungen erlaubt, höchstens zwei Stunden pro Tag und 170 oder 140 Stunden pro Jahr. Der Zuschlag von 25 % ist zwingend. Für Büropersonal, technische Angestellte und das Verkaufspersonal in Grossbetrieben ist er erst ab 60 Überzeitstunden im Kalenderjahr geschuldet. Mit Ihrem Einverständnis kann Überzeit innert vierzehn Wochen durch Freizeit ausgeglichen werden.

Beispiel: 42-Stunden-Vertrag, 47 Stunden gearbeitet

Eine Büroangestellte mit 42 Wochenstunden und CHF 6’000 Monatslohn arbeitet in einer Woche 47 Stunden. Die Stunden 43 bis 45 sind Überstunden nach Obligationenrecht, die Stunden 46 und 47 Überzeit nach Arbeitsgesetz. Ohne anderslautende Abrede werden alle fünf Stunden mit CHF 41.21 bezahlt, zusammen CHF 206.06. Schliesst der Vertrag die Entschädigung aus, sind die drei Überstunden mit dem Lohn abgegolten; die zwei Überzeitstunden bleiben zum Normallohn geschuldet, der Zuschlag erst, wenn im Kalenderjahr mehr als 60 Überzeitstunden aufgelaufen sind.

Teilzeit, Gleitzeit und Kader

Bei Teilzeit sind Überstunden die Stunden über dem vereinbarten Pensum; der Zuschlag ist auch hier geschuldet, sofern er nicht wegbedungen wurde. Regelmässige Mehrarbeit kann zu einer stillschweigenden Erhöhung des Pensums führen, mit Folgen für Ferienlohn und Lohnfortzahlung. Bei Gleitzeit bestimmen Sie Ihre Arbeitszeit innerhalb eines Rahmens selbst; ein positiver Saldo ist keine Überstundenarbeit und kann verfallen, wenn er bis zum Austritt nicht abgebaut wird, obwohl dies möglich gewesen wäre. Höhere leitende Angestellte unterstehen dem Arbeitsgesetz nicht und haben ohne besondere Abrede keinen Anspruch auf Überstundenentschädigung.

Abzüge auf ausbezahlten Überstunden

Ausbezahlte Überstunden sind Lohn. Es werden AHV, IV, EO und ALV abgezogen, und der Betrag ist als Einkommen zu versteuern; bei Quellensteuerpflicht steigt im Auszahlungsmonat der Steuersatz. Für die Pensionskasse zählen Überstunden nur, wenn das Reglement es vorsieht. Von CHF 412.13 für zehn Überstunden bleiben nach den Sozialabgaben von 6,4 Prozent CHF 385.75, vor Steuern. Der Nettolohn-Rechner zeigt die Wirkung auf den Jahreslohn.

Nachweis und Verjährung

Wer Überstunden einfordert, muss beweisen, dass sie geleistet und angeordnet oder genehmigt wurden. Im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen und die Unterlagen fünf Jahre aufzubewahren. Fehlt die Erfassung, genügen eigene, laufend geführte Aufzeichnungen meist als Beweis. Die Forderung verjährt nach fünf Jahren; am Ende des Arbeitsverhältnisses wird der Saldo mit dem letzten Lohn fällig.

Häufige Fragen

Müssen Überstunden in der Schweiz bezahlt werden?

Ja, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Überstunden werden entweder mit Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen, wenn beide Seiten einverstanden sind, oder mit dem Normallohn und einem Zuschlag von 25 % bezahlt. Bei CHF 6’000 Monatslohn und 42 Wochenstunden sind zehn Überstunden CHF 412.13 wert. Der Arbeitsvertrag kann die Entschädigung schriftlich ausschliessen.

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Überstunden sind Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit, geregelt im Obligationenrecht. Überzeit sind Stunden über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden pro Woche, geregelt im Arbeitsgesetz. Für Überzeit ist der Zuschlag von 25 % zwingend und kann nicht wegbedungen werden, beim Büropersonal allerdings erst ab der 61. Stunde im Kalenderjahr.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Für Überstunden nennt das Obligationenrecht keine Zahl; sie müssen notwendig und zumutbar sein. Die Überzeit ist begrenzt: höchstens zwei Stunden pro Tag und 170 Stunden pro Kalenderjahr bei einer Höchstarbeitszeit von 45 Stunden, 140 Stunden bei 50 Stunden. Tägliche Ruhezeiten von elf Stunden sind einzuhalten.

Verfallen Überstunden?

Der Anspruch auf Entschädigung verjährt nach fünf Jahren. Eine Vertragsklausel, wonach Überstunden am Jahresende verfallen, ist nur gültig, wenn die Entschädigung schriftlich ausgeschlossen wurde. Wichtig ist der Nachweis: Die Beweislast liegt bei Ihnen. Führen Sie eine Zeiterfassung und melden Sie nicht angeordnete Überstunden zeitnah, sonst gelten sie als nicht genehmigt.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Rechnern und Praxisleitfäden

Stand 2026, zuletzt aktualisiert am