Arbeitslosengeld-Rechner: Taggeld der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ersetzt 70 oder 80 Prozent des bisherigen Lohns. Geben Sie Ihren Monatslohn ein und sehen Sie Ihr Taggeld.

Die Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 70 Prozent des versicherten Verdienstes. Den erhöhten Ansatz von 80 Prozent erhalten Versicherte mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, mit einem versicherten Verdienst bis CHF 3’797 pro Monat oder mit einer Invalidenrente. Versichert ist der Lohn bis höchstens CHF 12’350 pro Monat. Das Taggeld ergibt sich, indem man den Monatsbetrag durch 21.7 teilt, weil pro Woche fünf Taggelder ausbezahlt werden. Bei einem Monatslohn von CHF 7’000 beträgt das Taggeld CHF 225.81, im Monatsdurchschnitt CHF 4’900 brutto. Anspruch hat, wer in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate Beiträge bezahlt hat. Je nach Beitragsdauer und Alter gibt es 260, 400 oder 520 Taggelder. Vor dem ersten Taggeld gilt in der Regel eine Wartezeit von fünf Tagen.

Ihr Arbeitslosengeld

Taggeld brutto pro Monat

CHF 4’900

Taggeld pro TagCHF 225.81
Ansatz70 %
Versicherter VerdienstCHF 7’000
Nettolohn berechnen →

Taggeld nach bisherigem Lohn

Monatslohn bruttoAnsatz ohne KinderTaggeldPro Monat ohne KinderPro Monat mit Kindern
CHF 3’50080 %CHF 129.03CHF 2’800CHF 2’800
CHF 5’00070 %CHF 161.29CHF 3’500CHF 4’000
CHF 7’00070 %CHF 225.81CHF 4’900CHF 5’600
CHF 9’00070 %CHF 290.32CHF 6’300CHF 7’200
CHF 12’35070 %CHF 398.39CHF 8’645CHF 9’880
CHF 15’00070 %CHF 398.39CHF 8’645CHF 9’880

In der ersten Zeile gilt der Ansatz von 80 Prozent auch ohne Kinder, weil der versicherte Verdienst unter CHF 3’797 liegt. Die beiden letzten Zeilen zeigen die Obergrenze: Wer CHF 15’000 verdient hat, erhält dasselbe Taggeld wie bei CHF 12’350.

Was der versicherte Verdienst ist

Massgebend ist der AHV-pflichtige Lohn aus den letzten sechs Beitragsmonaten vor der Arbeitslosigkeit, oder aus den letzten zwölf, wenn das für Sie günstiger ist. Der 13. Monatslohn und regelmässige Zulagen zählen anteilig mit, Überstundenentschädigungen und Spesen nicht. Bei stark schwankendem Einkommen, etwa im Stundenlohn, wird der Durchschnitt der Bemessungsperiode genommen. Familienzulagen sind nicht Teil des versicherten Verdienstes, werden aber während der Arbeitslosigkeit als Zuschlag zum Taggeld weiter ausgerichtet, sofern kein anderer Elternteil sie bezieht.

Wie viele Taggelder Sie erhalten

Voraussetzung in der Rahmenfrist von zwei JahrenHöchstzahl
12 bis 17 Beitragsmonate260 Taggelder
18 Beitragsmonate und mehr400 Taggelder
22 Beitragsmonate und mehr, ab 55 Jahren520 Taggelder

Wer das 25. Altersjahr noch nicht vollendet hat und keine Unterhaltspflichten trägt, erhält höchstens 200 Taggelder. Personen, die innerhalb der letzten vier Jahre vor dem AHV-Rentenalter arbeitslos werden, erhalten 120 zusätzliche Taggelder. Wer von der Beitragspflicht befreit ist, zum Beispiel nach einer Ausbildung, hat Anspruch auf 90 Taggelder.

Wartezeit und Einstelltage

Am Anfang steht die allgemeine Wartezeit von 5 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit. Sie verlängert sich für Versicherte ohne Unterhaltspflichten mit höherem Verdienst auf zehn, fünfzehn oder zwanzig Tage und entfällt bei tiefen Einkommen. Schulabgänger und Studienabgänger warten zusätzlich 120 Tage. Einstelltage sind etwas anderes: eine Sanktion, etwa bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit, ungenügenden Arbeitsbemühungen oder verpassten Terminen beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Sie reichen von einem bis zu 60 Tagen.

Abzüge vom Taggeld

Vom Taggeld werden 5,3 Prozent für AHV, IV und EO abgezogen, dazu die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung bei der Suva und ein Beitrag an die berufliche Vorsorge für die Risiken Tod und Invalidität. Ein Sparbeitrag für das Alter wird nicht erhoben, die Arbeitslosigkeit hinterlässt deshalb eine Lücke in der Pensionskasse. Das Taggeld ist steuerbares Einkommen. Bei Quellensteuerpflichtigen zieht die Arbeitslosenkasse die Steuer direkt ab. Von CHF 4’900 brutto bleiben nach AHV rund CHF 4’640.

Zwischenverdienst und Teilzeitarbeit

Wer während der Arbeitslosigkeit eine schlechter bezahlte Arbeit annimmt, erzielt einen Zwischenverdienst. Die Versicherung zahlt dann 70 oder 80 Prozent der Differenz zwischen dem versicherten Verdienst und dem Zwischenverdienst als Kompensationszahlung. Es lohnt sich also immer, die Arbeit anzunehmen: Sie stehen finanziell besser da, verbrauchen weniger Taggelder und erwerben neue Beitragszeiten. Der Zwischenverdienst muss orts- und berufsüblich entlöhnt sein.

Der Weg zum ersten Taggeld

Melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum an, am besten gleich nach Erhalt der Kündigung, denn Arbeitsbemühungen werden schon während der Kündigungsfrist verlangt. Wählen Sie eine Arbeitslosenkasse und reichen Sie Kündigungsschreiben, Arbeitgeberbescheinigung und Lohnabrechnungen ein. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein, gestützt auf das Formular «Angaben der versicherten Person».

Rechenbeispiel Schritt für Schritt

Eine Angestellte ohne Kinder verdiente zuletzt CHF 7’000 brutto pro Monat, den 13. Monatslohn bereits eingerechnet. Ihr versicherter Verdienst liegt über CHF 3’797 und unter der Obergrenze, es gilt also der Ansatz von 70 Prozent. Das ergibt CHF 4’900 pro Monat. Geteilt durch 21.7 beträgt das Taggeld CHF 225.81. In einem Monat mit 20 Werktagen werden 20 Taggelder ausbezahlt, in einem Monat mit 23 Werktagen 23; die Auszahlung schwankt deshalb von Monat zu Monat, der Durchschnitt bleibt gleich. Hätte dieselbe Person ein Kind zu unterhalten, wären es CHF 258.06 pro Tag und CHF 5’600 im Monat, also CHF 700 mehr.

Kurzarbeit, Schlechtwetter und Insolvenz

Die Arbeitslosenversicherung kennt neben dem Taggeld drei weitere Leistungen. Die Kurzarbeitsentschädigung deckt 80 Prozent des Verdienstausfalls, wenn ein Betrieb die Arbeitszeit vorübergehend reduziert; sie wird vom Arbeitgeber beantragt und über ihn ausbezahlt. Die Schlechtwetterentschädigung gilt für bestimmte Branchen wie das Baugewerbe. Die Insolvenzentschädigung deckt offene Lohnforderungen der letzten vier Monate, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, ebenfalls bis zum Höchstbetrag des versicherten Verdienstes. Den Antrag stellen Sie innert 60 Tagen nach der Konkurseröffnung bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons.

Grenzgänger und Zuzüger

Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen, beziehen bei Ganzarbeitslosigkeit die Leistungen des Wohnstaates, nach dessen Regeln und Ansätzen. Die in der Schweiz geleisteten Beitragszeiten werden mit dem Formular PD U1 bescheinigt. Wer in die Schweiz zieht, kann ausländische Versicherungszeiten anrechnen lassen, sofern zuletzt in der Schweiz gearbeitet wurde. Die Seite für Grenzgänger behandelt die Besteuerung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld in der Schweiz?

Das Taggeld beträgt 70 % des versicherten Verdienstes. 80 % erhält, wer Unterhaltspflichten gegenüber Kindern hat, wessen versicherter Verdienst CHF 3’797 pro Monat nicht übersteigt oder wer eine Invalidenrente bezieht. Bei CHF 7’000 Monatslohn sind das CHF 4’900 brutto pro Monat, mit Kindern CHF 5’600.

Wie hoch ist das maximale Arbeitslosengeld?

Versichert ist ein Lohn bis CHF 12’350 pro Monat, das sind CHF 148’200 im Jahr. Das höchste Taggeld liegt damit bei CHF 8’645 pro Monat mit dem Ansatz von 70 % und bei CHF 9’880 mit 80 %. Lohnteile darüber sind nicht versichert.

Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld?

Je nach Beitragszeit und Alter 260, 400 oder 520 Taggelder innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren. Da pro Woche fünf Taggelder ausgerichtet werden, entsprechen 400 Taggelder gut 18 Monaten. Unter 25-Jährige ohne Unterhaltspflichten erhalten höchstens 200 Taggelder, wer von der Beitragspflicht befreit ist, 90.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst gekündigt habe?

Ja, aber mit einer Kürzung. Wer ohne Zusicherung einer neuen Stelle selbst kündigt, gilt als selbstverschuldet arbeitslos und erhält Einstelltage, während denen kein Taggeld fliesst. Bei schwerem Verschulden sind es 31 bis 60 Tage. War das Verbleiben an der Stelle unzumutbar, etwa aus gesundheitlichen Gründen, entfällt die Einstellung.

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Quellen

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Herausgeber von Rechnern und Praxisleitfäden

Stand 2026, zuletzt aktualisiert am