Redaktions- und Korrekturrichtlinie
Dieser Rechner gibt Auskunft über Geld, das Menschen tatsächlich zur Verfügung steht. Deshalb legen wir offen, woher die Zahlen stammen, wer sie verantwortet und was passiert, wenn eine davon falsch ist.
Verantwortung
Verantwortlich für Inhalt und Berechnungen ist Radif Partners. Es gibt keine Redaktion im klassischen Sinn: Datenaufbereitung, Text und Moteur stammen aus einer Hand, was die Zuständigkeit eindeutig macht. Kontakt für inhaltliche Rückfragen: contact@lohnnetto.ch.
Nur Primärquellen
Wir übernehmen keine Zahlen von anderen Rechnern, Zeitungsartikeln oder Ratgeberseiten. Jeder Parameter stammt aus einer amtlichen Publikation:
- Sozialversicherungsbeiträge – Merkblätter der AHV/IV-Informationsstelle und Kennzahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).
- Direkte Bundessteuer – Tarife der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Formular 58c.
- Kantons- und Gemeindesteuern – Grunddaten und Steuerfüsse aus dem Steuerrechner der ESTV sowie die Statistik der Steuerbelastung in den Gemeinden.
- Quellensteuer – die von den Kantonen publizierten Tarifdateien.
Die Parameter liegen nach Ebenen getrennt vor: Sozialversicherungen, Bundessteuer, Quellensteuer und Arbeitsrecht. Jede Ebene nennt ihre Quelle mit Link, die Datei als Ganzes ihr Abrufdatum und ihren Geltungszeitraum. Die Steuerkurven der 26 Kantone und die Steuerfüsse der 2’110 Gemeinden stammen aus Abfragen beim ESTV-Steuerrechner; Abfragedatum und Steuerjahr sind dort ebenfalls vermerkt. Wie das zusammengesetzt wird, erklärt die Methodik.
Validierung gegen den offiziellen Rechner
Für 16 Gemeinden, von Zürich und Genf über Zug und Lugano bis St. Gallen, haben wir je sechs Haushaltsprofile beim ESTV-Steuerrechner berechnen lassen, vom Single mit 63’500 Franken bis zum Ehepaar mit zwei Einkommen. Diese 96 Fälle bilden eine Testsuite, die unsere Steuerberechnung bei gleichem Nettoeinkommen mit dem amtlichen Ergebnis vergleicht. Erlaubt sind bei Kantons- und Gemeindesteuer zusammen 1 % Abweichung (mindestens 30 Franken), bei der direkten Bundessteuer 0,5 % (mindestens 5 Franken). Neue Steuerdaten gehen erst online, wenn alle Fälle innerhalb dieser Grenzen liegen.
Aktualisierungszyklus
Ein Schweizer Steuerjahr erscheint nicht an einem Stichtag. Die Gemeinden legen ihre Steuerfüsse in der Regel mit dem Budget fürs Folgejahr fest, die ESTV passt Bundessteuertarif, Quellensteuertarife und ihren Steuerrechner an, das BSV veröffentlicht die neuen BVG-Grenzbeträge. Für 2026 ziehen wir diese Werte nach, sobald sie vorliegen, und prüfen den gesamten Datenbestand ohnehin spätestens alle 12 Monate. Das Datum unter «Quellen» auf der Startseite stammt direkt aus dem Abrufdatum der Daten.
Umgang mit Fehlern
Meldet jemand einen falschen Steuerbetrag, rechnen wir denselben Fall im ESTV-Steuerrechner nach, mit gleicher Gemeinde, gleichem Zivilstand und gleicher Konfession; bei Lohnabzügen vergleichen wir mit den Merkblättern von AHV und BVG. Liegt der Fehler bei uns:
- Steuerfuss, Kurve oder Formel werden berichtigt, und der Fall kommt zu den ESTV-Vergleichsfällen der Testsuite hinzu.
- Die betroffene Seite erhält ein aktualisiertes Standdatum.
- Betraf der Fehler ein veröffentlichtes Ergebnis wesentlich – etwa eine falsche Rangliste oder einen falschen Steuerfuss – wird die Korrektur auf der Seite als Hinweis vermerkt, statt sie stillschweigend zu ersetzen.
Kantonsranglisten und Vergleiche werden nach einer Korrektur neu berechnet. Ein Hinweis auf der Seite sagt dann, welcher Wert vorher falsch angegeben war; die Seite selbst bleibt bestehen.
Unabhängigkeit und Finanzierung
Die Website finanziert sich über Werbung. Werbung erscheint nie oberhalb des Rechners und beeinflusst weder die Berechnung noch die Reihenfolge von Kantonen und Gemeinden in unseren Ranglisten. Wir vermitteln keine Kontakte an Banken, Versicherungen oder Treuhandbüros, verkaufen keine Leads und nehmen kein Geld für eine Erwähnung entgegen. Wenn eine Verbindung zu einem genannten Anbieter bestünde, stünde sie im Text.
Was der Rechner nicht leistet
Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis der Standardabzüge. Es ersetzt weder die Veranlagung durch Ihre Steuerbehörde noch eine individuelle Beratung. Abweichungen entstehen insbesondere durch aussergewöhnliche Abzüge, Liegenschaften, Vermögenssteuer, Nebenerwerb und Einkünfte aus dem Ausland. Die Grenzen sind in der Methodik einzeln aufgeführt.
Stand dieser Richtlinie: 2026-10-01.
Stand 2026, zuletzt aktualisiert am