Mindestlohn in der Schweiz: Ansätze der Kantone pro Stunde und Monat
Die Schweiz kennt keinen nationalen Mindestlohn, fünf Kantone aber schon. Wählen Sie Kanton und Wochenstunden und sehen Sie den Monatslohn.
In der Schweiz gibt es keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Fünf Kantone haben einen eigenen eingeführt: Neuenburg, Jura, Genf, das Tessin und Basel-Stadt. Im Jahr 2026 gilt in Genf ein Ansatz von CHF 24.59 pro Stunde, in Basel-Stadt CHF 22.20, im Jura CHF 21.40, in Neuenburg CHF 21.35 und im Tessin rund CHF 20.00 je nach Branche. Bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden ergibt der Genfer Ansatz CHF 4’475 brutto pro Monat. Nach Sozialabgaben und Steuern bleiben einer ledigen Person in Genf rund CHF 3’650. In den übrigen Kantonen bestimmen Gesamtarbeitsverträge und Normalarbeitsverträge die Lohnuntergrenze, etwa im Gastgewerbe, im Bau, in der Reinigung und im Detailhandel. Wo weder Gesetz noch Vertrag gelten, ist der Lohn frei verhandelbar, darf aber nicht missbräuchlich unter den orts- und branchenüblichen Löhnen liegen. Die Ansätze werden jährlich der Teuerung angepasst.
Mindestlohn pro Monat
Mindestlohn brutto pro Monat
CHF 4’475
| Pro Stunde | CHF 24.59 |
| Pro Jahr (12 Monate) | CHF 53’705 |
| Nach AHV/IV/EO und ALV | CHF 4’189 |
Kantonale Mindestlöhne im Überblick
| Kanton | Pro Stunde | Pro Monat bei 40 h | Pro Monat bei 42 h | Netto pro Monat (42 h) | In Kraft seit |
|---|---|---|---|---|---|
| Genf | CHF 24.59 | CHF 4’262 | CHF 4’475 | CHF 3’650 | 2020 |
| Basel-Stadt | CHF 22.20 | CHF 3’848 | CHF 4’040 | CHF 3’350 | 2022 |
| Jura | CHF 21.40 | CHF 3’709 | CHF 3’895 | CHF 3’208 | 2018 |
| Neuenburg | CHF 21.35 | CHF 3’701 | CHF 3’886 | CHF 3’090 | 2017 |
| Tessin | CHF 20.00 | CHF 3’467 | CHF 3’640 | CHF 3’092 | 2021 |
Der Nettolohn gilt für eine ledige, kinderlose Person ohne Konfession im Kantonshauptort, nach AHV, ALV, Unfallversicherung, Pensionskasse und Steuern. Im Tessin legt der Kanton eine Bandbreite fest, die nach Wirtschaftszweig variiert; der Wert in der Tabelle ist die Untergrenze. Der 13. Monatslohn ist in keinem Kanton vorgeschrieben und in den Beträgen nicht enthalten.
Monatslohn nach Wochenarbeitszeit
| Stunden pro Woche | Stunden pro Monat | Genf | Neuenburg | Tessin |
|---|---|---|---|---|
| 38.5 | 166.8 | CHF 4’102 | CHF 3’562 | CHF 3’337 |
| 40.0 | 173.3 | CHF 4’262 | CHF 3’701 | CHF 3’467 |
| 41.0 | 177.7 | CHF 4’369 | CHF 3’793 | CHF 3’553 |
| 42.0 | 182.0 | CHF 4’475 | CHF 3’886 | CHF 3’640 |
| 45.0 | 195.0 | CHF 4’795 | CHF 4’163 | CHF 3’900 |
Der Monatslohn ergibt sich aus Stundenlohn mal Wochenstunden mal 52, geteilt durch 12. Wer im Stundenlohn angestellt ist, erhält den Ferienzuschlag von 8.33 % zusätzlich; er ist im gesetzlichen Mindestlohn nicht inbegriffen. Der Stundenlohn-Rechner zeigt die Umrechnung für jeden Lohn.
Warum es keinen nationalen Mindestlohn gibt
Die Volksinitiative für einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde wurde im Mai 2014 mit rund drei Vierteln der Stimmen abgelehnt. Die Lohnfindung bleibt deshalb Sache der Sozialpartner. Das Bundesgericht hat 2017 entschieden, dass Kantone Mindestlöhne aus sozialpolitischen Gründen einführen dürfen, sofern sie die Wirtschaftsfreiheit nicht übermässig einschränken; die Ansätze orientieren sich deshalb am Existenzminimum der Ergänzungsleistungen. In den Städten Zürich und Winterthur haben die Stimmberechtigten 2023 kommunale Mindestlöhne angenommen, mit 23.90 Franken in Zürich und 23 Franken in Winterthur. Das kantonale Verwaltungsgericht hob sie auf, das Bundesgericht hat sie 2026 jedoch für zulässig erklärt. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens legen die beiden Stadträte fest; prüfen Sie den Stand auf der Website Ihrer Stadt.
Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen
Für einen grossen Teil der Beschäftigten ist nicht das kantonale Gesetz, sondern der Gesamtarbeitsvertrag der Branche massgebend. Allgemeinverbindlich erklärte Verträge gelten für alle Betriebe der Branche, auch für nicht organisierte. Das betrifft unter anderem das Gastgewerbe, das Bauhauptgewerbe, die Reinigung, das Coiffeurgewerbe, den Personalverleih und die Sicherheitsdienste. Die Ansätze sind nach Ausbildung und Erfahrung abgestuft und liegen für Gelernte meist über den kantonalen Mindestlöhnen. Für Hausangestellte gilt ein Normalarbeitsvertrag des Bundes mit zwingenden Mindestlöhnen.
Welcher Ansatz hat Vorrang
Gelten ein kantonaler Mindestlohn und ein Gesamtarbeitsvertrag gleichzeitig, kommt es auf den Kanton an. In Genf und Neuenburg geht der kantonale Mindestlohn vor, wenn er höher ist. In Basel-Stadt sind Branchen mit allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag vom kantonalen Mindestlohn ausgenommen. Das Parlament hat zudem im Juni 2026 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen beschlossen, die den Mindestlöhnen allgemeinverbindlicher Verträge Vorrang vor kantonalen Ansätzen gibt. Sie ist noch nicht in Kraft, und ihre Wirkung auf die bestehenden kantonalen Mindestlöhne hängt von den Übergangsbestimmungen ab. Massgebend ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort oder der Sitz der Firma: Wer in Genf arbeitet und in Frankreich wohnt, hat Anspruch auf den Genfer Ansatz.
Was vom Mindestlohn abgezogen wird
Der Mindestlohn ist ein Bruttolohn. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV und EO, an die Arbeitslosenversicherung, die Nichtberufsunfallversicherung und ab dem 25. Altersjahr die Sparbeiträge an die Pensionskasse. Von CHF 4’475 brutto in Genf gehen CHF 454 an die Sozialversicherungen und CHF 372 an die Steuern. Die Sozialabgaben sind im Detail erklärt. Naturallohn wie Kost und Logis darf zu den AHV-Ansätzen angerechnet werden.
Mindestlohn und Lebenshaltungskosten
Im internationalen Vergleich sind die Schweizer Ansätze hoch, die Lebenshaltungskosten aber ebenso. Krankenkassenprämien werden pro Kopf und unabhängig vom Lohn erhoben und sind im Nettolohn nicht berücksichtigt; in Genf und Basel gehören sie zu den höchsten des Landes. Wer vom Mindestlohn lebt, hat meist Anspruch auf eine Prämienverbilligung des Kantons. Im Verhältnis zum Medianlohn von CHF 7’024 entspricht der Genfer Mindestlohn bei 42 Stunden rund 64 %.
Anpassung an die Teuerung
Die Kantone passen ihre Ansätze jeweils auf den 1. Januar an den Landesindex der Konsumentenpreise an. Sinkt der Index, bleibt der Mindestlohn in Genf und Basel unverändert. Die neuen Werte werden im Herbst veröffentlicht. Arbeitgeber müssen die Löhne von sich aus anpassen; eine Vertragsänderung ist dafür nicht nötig.