Mindestlohn in der Schweiz: Ansätze der Kantone pro Stunde und Monat

Die Schweiz kennt keinen nationalen Mindestlohn, fünf Kantone aber schon. Wählen Sie Kanton und Wochenstunden und sehen Sie den Monatslohn.

In der Schweiz gibt es keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Fünf Kantone haben einen eigenen eingeführt: Neuenburg, Jura, Genf, das Tessin und Basel-Stadt. Im Jahr 2026 gilt in Genf ein Ansatz von CHF 24.59 pro Stunde, in Basel-Stadt CHF 22.20, im Jura CHF 21.40, in Neuenburg CHF 21.35 und im Tessin rund CHF 20.00 je nach Branche. Bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden ergibt der Genfer Ansatz CHF 4’475 brutto pro Monat. Nach Sozialabgaben und Steuern bleiben einer ledigen Person in Genf rund CHF 3’650. In den übrigen Kantonen bestimmen Gesamtarbeitsverträge und Normalarbeitsverträge die Lohnuntergrenze, etwa im Gastgewerbe, im Bau, in der Reinigung und im Detailhandel. Wo weder Gesetz noch Vertrag gelten, ist der Lohn frei verhandelbar, darf aber nicht missbräuchlich unter den orts- und branchenüblichen Löhnen liegen. Die Ansätze werden jährlich der Teuerung angepasst.

Mindestlohn pro Monat

Mindestlohn brutto pro Monat

CHF 4’475

Pro StundeCHF 24.59
Pro Jahr (12 Monate)CHF 53’705
Nach AHV/IV/EO und ALVCHF 4’189
Nettolohn berechnen →

Kantonale Mindestlöhne im Überblick

KantonPro StundePro Monat bei 40 hPro Monat bei 42 hNetto pro Monat (42 h)In Kraft seit
GenfCHF 24.59CHF 4’262CHF 4’475CHF 3’6502020
Basel-StadtCHF 22.20CHF 3’848CHF 4’040CHF 3’3502022
JuraCHF 21.40CHF 3’709CHF 3’895CHF 3’2082018
NeuenburgCHF 21.35CHF 3’701CHF 3’886CHF 3’0902017
TessinCHF 20.00CHF 3’467CHF 3’640CHF 3’0922021

Der Nettolohn gilt für eine ledige, kinderlose Person ohne Konfession im Kantonshauptort, nach AHV, ALV, Unfallversicherung, Pensionskasse und Steuern. Im Tessin legt der Kanton eine Bandbreite fest, die nach Wirtschaftszweig variiert; der Wert in der Tabelle ist die Untergrenze. Der 13. Monatslohn ist in keinem Kanton vorgeschrieben und in den Beträgen nicht enthalten.

Monatslohn nach Wochenarbeitszeit

Stunden pro WocheStunden pro MonatGenfNeuenburgTessin
38.5166.8CHF 4’102CHF 3’562CHF 3’337
40.0173.3CHF 4’262CHF 3’701CHF 3’467
41.0177.7CHF 4’369CHF 3’793CHF 3’553
42.0182.0CHF 4’475CHF 3’886CHF 3’640
45.0195.0CHF 4’795CHF 4’163CHF 3’900

Der Monatslohn ergibt sich aus Stundenlohn mal Wochenstunden mal 52, geteilt durch 12. Wer im Stundenlohn angestellt ist, erhält den Ferienzuschlag von 8.33 % zusätzlich; er ist im gesetzlichen Mindestlohn nicht inbegriffen. Der Stundenlohn-Rechner zeigt die Umrechnung für jeden Lohn.

Warum es keinen nationalen Mindestlohn gibt

Die Volksinitiative für einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde wurde im Mai 2014 mit rund drei Vierteln der Stimmen abgelehnt. Die Lohnfindung bleibt deshalb Sache der Sozialpartner. Das Bundesgericht hat 2017 entschieden, dass Kantone Mindestlöhne aus sozialpolitischen Gründen einführen dürfen, sofern sie die Wirtschaftsfreiheit nicht übermässig einschränken; die Ansätze orientieren sich deshalb am Existenzminimum der Ergänzungsleistungen. In den Städten Zürich und Winterthur haben die Stimmberechtigten 2023 kommunale Mindestlöhne angenommen, mit 23.90 Franken in Zürich und 23 Franken in Winterthur. Das kantonale Verwaltungsgericht hob sie auf, das Bundesgericht hat sie 2026 jedoch für zulässig erklärt. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens legen die beiden Stadträte fest; prüfen Sie den Stand auf der Website Ihrer Stadt.

Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen

Für einen grossen Teil der Beschäftigten ist nicht das kantonale Gesetz, sondern der Gesamtarbeitsvertrag der Branche massgebend. Allgemeinverbindlich erklärte Verträge gelten für alle Betriebe der Branche, auch für nicht organisierte. Das betrifft unter anderem das Gastgewerbe, das Bauhauptgewerbe, die Reinigung, das Coiffeurgewerbe, den Personalverleih und die Sicherheitsdienste. Die Ansätze sind nach Ausbildung und Erfahrung abgestuft und liegen für Gelernte meist über den kantonalen Mindestlöhnen. Für Hausangestellte gilt ein Normalarbeitsvertrag des Bundes mit zwingenden Mindestlöhnen.

Welcher Ansatz hat Vorrang

Gelten ein kantonaler Mindestlohn und ein Gesamtarbeitsvertrag gleichzeitig, kommt es auf den Kanton an. In Genf und Neuenburg geht der kantonale Mindestlohn vor, wenn er höher ist. In Basel-Stadt sind Branchen mit allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag vom kantonalen Mindestlohn ausgenommen. Das Parlament hat zudem im Juni 2026 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen beschlossen, die den Mindestlöhnen allgemeinverbindlicher Verträge Vorrang vor kantonalen Ansätzen gibt. Sie ist noch nicht in Kraft, und ihre Wirkung auf die bestehenden kantonalen Mindestlöhne hängt von den Übergangsbestimmungen ab. Massgebend ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort oder der Sitz der Firma: Wer in Genf arbeitet und in Frankreich wohnt, hat Anspruch auf den Genfer Ansatz.

Was vom Mindestlohn abgezogen wird

Der Mindestlohn ist ein Bruttolohn. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV und EO, an die Arbeitslosenversicherung, die Nichtberufsunfallversicherung und ab dem 25. Altersjahr die Sparbeiträge an die Pensionskasse. Von CHF 4’475 brutto in Genf gehen CHF 454 an die Sozialversicherungen und CHF 372 an die Steuern. Die Sozialabgaben sind im Detail erklärt. Naturallohn wie Kost und Logis darf zu den AHV-Ansätzen angerechnet werden.

Mindestlohn und Lebenshaltungskosten

Im internationalen Vergleich sind die Schweizer Ansätze hoch, die Lebenshaltungskosten aber ebenso. Krankenkassenprämien werden pro Kopf und unabhängig vom Lohn erhoben und sind im Nettolohn nicht berücksichtigt; in Genf und Basel gehören sie zu den höchsten des Landes. Wer vom Mindestlohn lebt, hat meist Anspruch auf eine Prämienverbilligung des Kantons. Im Verhältnis zum Medianlohn von CHF 7’024 entspricht der Genfer Mindestlohn bei 42 Stunden rund 64 %.

Anpassung an die Teuerung

Die Kantone passen ihre Ansätze jeweils auf den 1. Januar an den Landesindex der Konsumentenpreise an. Sinkt der Index, bleibt der Mindestlohn in Genf und Basel unverändert. Die neuen Werte werden im Herbst veröffentlicht. Arbeitgeber müssen die Löhne von sich aus anpassen; eine Vertragsänderung ist dafür nicht nötig.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz einen gesetzlichen Mindestlohn?

Auf Bundesebene nicht: Die Stimmberechtigten haben 2014 einen nationalen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde abgelehnt. Fünf Kantone kennen jedoch einen eigenen Mindestlohn: Genf mit CHF 24.59 pro Stunde, Basel-Stadt mit CHF 22.20, Jura mit CHF 21.40, Neuenburg mit CHF 21.35 und das Tessin mit rund CHF 20.00. Dazu kommen die Mindestlöhne der Gesamtarbeitsverträge.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Genf pro Monat?

Der Genfer Mindestlohn beträgt 2026 CHF 24.59 pro Stunde. Bei 42 Stunden pro Woche sind das CHF 4’475 brutto pro Monat, bei 40 Stunden CHF 4’262. Nach Sozialabgaben und Steuern bleiben einer ledigen Person in der Stadt Genf rund CHF 3’650 pro Monat. Er gilt als einer der höchsten gesetzlichen Mindestlöhne der Welt.

Gilt der Mindestlohn auch für Lernende und Praktikanten?

In der Regel nicht. Die kantonalen Gesetze nehmen Lernende, Praktika im Rahmen einer Ausbildung, Jugendliche unter 18 Jahren in Ferienjobs und teilweise Familienangehörige aus. Für Landwirtschaft und Blumenzucht gelten in Genf tiefere Ansätze. Praktika ohne Ausbildungsbezug fallen dagegen meist unter den Mindestlohn.

Was kann ich tun, wenn ich weniger als den Mindestlohn erhalte?

Der Anspruch auf den Mindestlohn ist zwingend, eine abweichende Abrede im Vertrag ist ungültig. Die Differenz kann fünf Jahre rückwirkend eingefordert werden, zuerst schriftlich beim Arbeitgeber, danach vor der Schlichtungsbehörde. Die kantonale Arbeitsmarktkontrolle nimmt Meldungen entgegen und kann Bussen verhängen. Bei Gesamtarbeitsverträgen kontrolliert die paritätische Kommission.

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Quellen

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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am