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BVG-Beiträge berechnen 2026: koordinierter Lohn, Altersgutschriften, Ihr Anteil

Der Pensionskassenabzug ist der einzige Sozialbeitrag, der mit dem Alter steigt. So entsteht er – mit Tabelle für jeden Lohn und jede Altersstufe.

Die Grenzwerte 2026

KennzahlBetragBedeutung
Eintrittsschwelle22’680 CHFMindestjahreslohn für die obligatorische Versicherung (3/4 der max. AHV-Rente)
Koordinationsabzug26’460 CHFWird vom Lohn abgezogen (7/8 der max. AHV-Rente)
Oberer Grenzbetrag90’720 CHFBis hierhin ist der Lohn obligatorisch versichert (3× max. AHV-Rente)
Max. koordinierter Lohn64’260 CHF90’720 − 26’460
Min. koordinierter Lohn3’780 CHFGilt, wenn Lohn − Koordinationsabzug kleiner wäre (1/8 der max. AHV-Rente)

Altersgutschriften nach Alter

AlterAltersgutschrift (Total)Typischer Arbeitnehmeranteil
25–347 %3.5 %
35–4410 %5.0 %
45–5415 %7.5 %
55–6518 %9.0 %

Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte der Gesamtbeiträge zahlen (BVG Art. 66); viele zahlen 60 % oder mehr. Einige Kassen wenden einen einheitlichen Satz für alle Altersstufen an, um ältere Mitarbeitende nicht zu benachteiligen – das ist zulässig, solange die Summe der Gutschriften dem Obligatorium entspricht.

Tabelle: Ihr jährlicher BVG-Beitrag (50 % Anteil) nach Lohn und Alter

Gesetzliches Minimum (Obligatorium), ohne Risiko- und Verwaltungsbeiträge.
BruttolohnKoordinierter Lohn30 Jahre (7 %)40 Jahre (10 %)50 Jahre (15 %)60 Jahre (18 %)
CHF 22’680CHF 3’780CHF 132CHF 189CHF 284CHF 340
CHF 30’000CHF 3’780CHF 132CHF 189CHF 284CHF 340
CHF 40’000CHF 13’540CHF 474CHF 677CHF 1’016CHF 1’219
CHF 50’000CHF 23’540CHF 824CHF 1’177CHF 1’766CHF 2’119
CHF 60’000CHF 33’540CHF 1’174CHF 1’677CHF 2’516CHF 3’019
CHF 70’000CHF 43’540CHF 1’524CHF 2’177CHF 3’266CHF 3’919
CHF 80’000CHF 53’540CHF 1’874CHF 2’677CHF 4’016CHF 4’819
CHF 90’720CHF 64’260CHF 2’249CHF 3’213CHF 4’820CHF 5’783
CHF 120’000CHF 64’260CHF 2’249CHF 3’213CHF 4’820CHF 5’783

Überobligatorium: wenn Ihre Kasse mehr versichert

Lohnbestandteile über 90’720 CHF sind im Obligatorium nicht versichert. Gute Pensionskassen versichern sie freiwillig, oft bis zum zehnfachen oberen Grenzbetrag. Dann fällt Ihr Beitrag höher aus als in der Tabelle – dafür wächst das Alterskapital entsprechend. Achten Sie auf dem Vorsorgeausweis auf «versicherter Lohn» und «Sparbeitrag»: Das sind die Zahlen, die für Ihre Lohnabrechnung gelten. Im Lohnrechner können Sie den BVG-Anteil unter «Erweiterte Optionen» anpassen.

Warum der Abzug mit 55 fast doppelt so hoch ist wie mit 30

Anders als AHV oder ALV kennt das BVG keinen einheitlichen Satz. Die Altersgutschrift steigt in vier Stufen von 7 auf 18 Prozent des koordinierten Lohns. Der Gedanke dahinter ist buchhalterisch: Wer mit 60 einzahlt, hat nur noch wenige Jahre Zinseszins vor sich, wer mit 25 einzahlt, mehr als vierzig. Um bei gleichem Lohn ein vergleichbares Alterskapital zu erreichen, müssen die späten Beiträge höher ausfallen.

Praktisch heisst das: Bei unverändertem Bruttolohn sinkt Ihr Netto an drei Geburtstagen spürbar – mit 35, mit 45 und mit 55. Bei einem koordinierten Lohn von 50’000 CHF und hälftiger Teilung beträgt der Sprung von der Stufe 25–34 auf 35–44 rund 750 CHF im Jahr, jener von 45–54 auf 55–65 nochmals 750 CHF. Wer im Lohnrechner das Alter ändert, sieht diesen Effekt unmittelbar in der Nettozahl.

Dieselbe Staffelung erklärt auch, warum ältere Arbeitnehmende für Arbeitgeber teurer sind: Der Arbeitgeberanteil steigt im Gleichschritt. Deshalb wenden viele Kassen bewusst flachere Modelle an – etwa 12 Prozent für alle Altersstufen – die in der Summe dem Obligatorium entsprechen, aber die Altersabhängigkeit glätten.

Was auf Ihrem Vorsorgeausweis steht

Der Vorsorgeausweis kommt einmal jährlich und ist das einzige Dokument, mit dem sich die Zahl auf Ihrer Lohnabrechnung überprüfen lässt. Vier Zeilen sind entscheidend:

  • Versicherter Lohn – die tatsächliche Basis Ihrer Kasse. Stimmt sie nicht mit unserem koordinierten Lohn überein, hat Ihre Kasse den Koordinationsabzug angepasst (häufig bei Teilzeit) oder versichert überobligatorische Anteile.
  • Sparbeitrag – der Teil, der auf Ihrem Alterskonto landet. Nur dieser Betrag baut Kapital auf.
  • Risikobeitrag und Verwaltungskosten – decken Invalidität und Tod und finanzieren den Betrieb der Kasse. Sie sind verbraucht, nicht gespart, und erklären, warum der Abzug auf der Lohnabrechnung höher ist als die Altersgutschrift.
  • Maximal möglicher Einkauf – Ihre Vorsorgelücke. Dieser Betrag ist die Obergrenze dessen, was Sie freiwillig und steuerwirksam einzahlen dürfen.

Steuerlicher Effekt

BVG-Beiträge sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar – der Rechner berücksichtigt das automatisch. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse ebenfalls: Wer eine Einkaufslücke hat, kann sie in Jahren mit hohem Einkommen schliessen und so die Progression brechen. Die Sperrfrist für Kapitalbezüge beträgt danach drei Jahre.

Der Hebel ist beträchtlich, weil der Abzug zum Grenzsteuersatz wirkt: Bei einer Grenzbelastung von 30 Prozent kostet ein Einkauf von 20’000 CHF effektiv nur 14’000 CHF. Wirtschaftlich lohnt er sich vor allem in den Jahren vor der Pensionierung, wenn das Einkommen am höchsten und der Anlagehorizont noch lang genug ist. Wer den Einkauf über mehrere Jahre staffelt statt in einem einzigen Jahr zu leisten, trägt die Progression jedes Mal von oben ab und spart in der Summe mehr.

Zu bedenken sind allerdings drei Gegenargumente. Erstens ist das Geld bis zur Pensionierung gebunden, abgesehen von den Ausnahmen für Wohneigentum, Selbständigkeit und definitiven Wegzug ins Ausland. Zweitens hängt die spätere Rente vom Umwandlungssatz Ihrer Kasse ab – bei einem überobligatorischen Satz von 4,5 Prozent ist das Kapital weniger wert als das Obligatorium suggeriert. Drittens wird bei der Pensionierung entweder die Rente als Einkommen oder das Kapital zum Sondersatz besteuert; die heutige Ersparnis ist also teilweise eine Steuerverschiebung, kein endgültiger Verzicht des Fiskus.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen BVG-Beitrag?

Koordinierter Lohn = Bruttolohn (max. 90’720 CHF) − 26’460 CHF, mindestens 3’780 CHF. Darauf gilt die Altersgutschrift (7/10/15/18 %), von der Sie in der Regel die Hälfte tragen. Beispiel: 70’000 CHF, 45 Jahre → koordiniert 43’540 CHF × 15 % = CHF 6’531, Ihr Anteil CHF 3’266.

Was ist der Koordinationsabzug?

Es ist der Teil des Lohns, der bereits durch die AHV versichert ist und deshalb nicht ein zweites Mal in der Pensionskasse versichert wird: 26’460 CHF, das entspricht 7/8 der maximalen AHV-Rente. Er wird vor der Beitragsberechnung vom Bruttolohn abgezogen, was tiefe Löhne und Teilzeitpensen stark benachteiligt. Viele Kassen reduzieren ihn im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad oder verzichten ganz darauf.

Bin ich mit 22’000 CHF Lohn BVG-versichert?

Nein. Die Eintrittsschwelle liegt bei 22’680 CHF Jahreslohn beim gleichen Arbeitgeber; darunter besteht keine obligatorische Versicherung. Das trifft besonders Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte, denn die Schwelle gilt pro Arbeitsverhältnis und nicht auf den Gesamtlohn. Wer knapp darunter liegt, kann mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Anschlusslösung prüfen oder sich bei der Auffangeinrichtung BVG versichern lassen.

Risikobeiträge und Verwaltungskosten?

Zusätzlich zu den Altersgutschriften, die Ihr Kapital äufnen, erhebt die Kasse Risikobeiträge für Tod und Invalidität — meist 1 bis 3 % des versicherten Lohns — sowie Verwaltungskosten. Beide Positionen sind kassenspezifisch und im Rechner nicht enthalten. Auf der Lohnabrechnung erscheinen sie in der Regel nicht separat, sondern sind im einzigen Abzug «BVG» mitenthalten, was den Vergleich erschwert.

Wie hoch ist der Umwandlungssatz?

Im Obligatorium beträgt er 6,8 % (BVG Art. 14). Ein Alterskapital von 500’000 CHF ergibt damit eine lebenslange Jahresrente von 34’000 CHF. Im Überobligatorium ist der Satz frei und liegt heute vielerorts zwischen 4,5 und 5,5 %; Kassen mit umhülltem Plan wenden deshalb oft einen gemischten Satz auf das Gesamtkapital an.

Was passiert mit meinem Guthaben bei einem Stellenwechsel?

Die Freizügigkeitsleistung wird vollständig an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen — Sie verlieren dabei nichts, auch nicht den überobligatorischen Teil. Entsteht dagegen eine Lücke, etwa durch einen Auslandaufenthalt, eine Erwerbspause oder den Schritt in die Selbständigkeit, wandert das Geld auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice. Dort wird es weiterverzinst, erhält aber keine neuen Beiträge mehr.

Zahle ich mit mehreren Teilzeitstellen gar nichts ein?

Möglicherweise. Die Eintrittsschwelle gilt pro Arbeitsverhältnis. Wer zwei Stellen zu je 18’000 CHF hat, erreicht sie bei keinem Arbeitgeber und ist obligatorisch nicht versichert – obwohl der Gesamtlohn deutlich darüber liegt. Sie können sich in diesem Fall freiwillig bei der Auffangeinrichtung BVG versichern lassen.

Kann ich das Kapital für Wohneigentum beziehen?

Ja, im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF), für selbstbewohntes Eigentum, alle fünf Jahre und mindestens 20’000 CHF. Der Bezug wird zu einem reduzierten Sondersatz besteuert, senkt aber Ihre Altersrente und meist auch den Risikoschutz. Nach einem freiwilligen Einkauf ist er während drei Jahren ausgeschlossen.

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Quellen

Mottalib Radif

Verfasst von Mottalib Radif

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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16