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Quellensteuer Rechner 2026
Monatlicher Quellensteuerabzug für alle 26 Kantone nach den offiziellen Tarifen 2026 – Tarifcode wird aus Zivilstand, Kindern und Erwerbstätigkeit des Partners abgeleitet.
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So wird die Quellensteuer berechnet
Der Arbeitgeber wendet auf den monatlichen Bruttolohn (inkl. Zulagen, 13. Monatslohn, Bonus) den Prozentsatz an, der im kantonalen Tarif für Ihren Tarifcode und Ihre Lohnstufe steht. Der Tarif enthält bereits die direkte Bundessteuer, die Kantons- und die durchschnittliche Gemeindesteuer sowie pauschale Abzüge (Berufskosten, Versicherungen, Kinder). Er ist deshalb von Kanton zu Kanton verschieden – der gleiche Lohn wird in Genf anders belastet als in Zug.
| Code | Situation | Beispiel |
|---|---|---|
| A0N | Alleinstehend, keine Kinder, ohne Kirchensteuer | Ledige Person, konfessionslos |
| B1Y | Verheiratet, Alleinverdiener, 1 Kind, mit Kirchensteuer | Ehepaar, nur ein Einkommen |
| C2N | Verheiratet, Doppelverdiener, 2 Kinder, ohne Kirchensteuer | Beide Ehepartner erwerbstätig |
| H1N | Alleinerziehend, 1 Kind | Geschiedene Person mit Kind im Haushalt |
| G / Q / M / … | Ersatzeinkünfte, Grenzgänger DE (4,5 %), Grenzgänger IT usw. | Spezialtarife, nicht im Rechner |
Den Tarifcode richtig bestimmen
Der Code besteht aus drei Teilen, und jeder Teil kann sich im Lauf eines Jahres ändern. Der Buchstabe beschreibt die Familiensituation: A für alleinstehend, B für verheiratet mit einem Erwerbseinkommen, C für verheiratet mit zwei Erwerbseinkommen, H für alleinerziehend mit Kindern im eigenen Haushalt. Die Ziffer nennt die Anzahl Kinder, für die ein Kinderabzug gewährt wird – massgebend ist der Anspruch auf Kinderzulagen, nicht die blosse Existenz eines Kindes. Der Schlussbuchstabe steht für die Kirchensteuer: Y, wenn Sie einer im Kanton anerkannten Landeskirche angehören, N, wenn nicht.
Zwei Feinheiten führen regelmässig zu falschen Abzügen. Erstens Tarif C: Er unterstellt pauschal ein zweites Einkommen in einer im Tarif festgelegten Höhe. Verdient Ihr Partner deutlich weniger als diese Annahme, zahlen Sie zu viel – Sie holen die Differenz nur über die nachträgliche ordentliche Veranlagung zurück. Zweitens die Meldepflicht: Heirat, Trennung, Geburt, Kirchenaustritt oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Partner müssen Sie dem Arbeitgeber unverzüglich melden. Er passt den Code ab dem Folgemonat an; eine rückwirkende Korrektur kann nur der Kanton vornehmen.
Den Abzug auf Ihrer Lohnabrechnung prüfen
Der Rechner ist vor allem als Kontrollinstrument gedacht. So gehen Sie vor: Nehmen Sie eine Lohnabrechnung zur Hand, geben Sie denselben Bruttobetrag desselben Monats ein – einschliesslich Zulagen, 13. Monatslohn und Bonus, denn der Tarif bemisst sich am Bruttolohn dieses Monats – und wählen Sie den Kanton sowie Ihren Tarifcode. Weicht das Ergebnis um mehr als wenige Franken ab, liegt es fast immer an einem von drei Punkten: einem veralteten Tarifcode, der Kirchensteuervariante, oder daran, dass Ihr Kanton nach dem Jahresmodell abrechnet.
Denken Sie daran, dass der Quellensteuertarif eine durchschnittliche Gemeindesteuer enthält. Ihr tatsächlicher Wohnort spielt deshalb für den monatlichen Abzug keine Rolle – wohl aber für die Frage, ob sich für Sie eine nachträgliche ordentliche Veranlagung lohnt. Was die ordentliche Besteuerung in Ihrer Gemeinde ergäbe, zeigt der Lohnrechner; die Voraussetzungen und Fristen der NOV stehen im Ratgeber Quellensteuer erklärt.
Wann Sie mehr zurückbekommen, als der Tarif abzieht
Der Quellensteuertarif ist eine Pauschale. Er kennt Ihre persönlichen Abzüge nicht, weil er für alle Beschäftigten desselben Kantons und derselben Familienkonstellation gleich sein muss. Vier Situationen führen deshalb regelmässig dazu, dass zu viel abgezogen wird:
- Einzahlungen in die Säule 3a. Bis 7’258 CHF im Jahr für Angestellte mit Pensionskasse – ein Abzug, der im Tarif nicht enthalten ist und bei mittleren Einkommen mehrere hundert Franken Steuern ausmacht.
- Einkauf in die Pensionskasse. Vollständig abziehbar, im Tarif nicht abgebildet, und gerade in einem Jahr mit Bonus besonders wirksam.
- Hohe Fahrkosten oder auswärtige Verpflegung. Der Tarif rechnet mit einer Berufskostenpauschale. Wer täglich weit pendelt, liegt darüber.
- Günstige Wohngemeinde. Der Tarif unterstellt eine durchschnittliche Gemeindesteuer des Kantons. Wohnen Sie in einer Gemeinde mit deutlich tieferem Steuerfuss, zahlen Sie über die Quelle zu viel.
In all diesen Fällen holt man die Differenz über die nachträgliche ordentliche Veranlagung zurück – mit der strengen Frist des 31. März des Folgejahres. Umgekehrt kann die NOV zu einer Nachzahlung führen, wenn Sie in einer teuren Gemeinde wohnen oder mehrere Arbeitgeber haben. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie den Antrag stellen: Er bindet Sie für alle Folgejahre.
Legen Sie ausserdem die Lohnabrechnungen und den Lohnausweis des ganzen Jahres bereit: Für die NOV brauchen Sie die Summe der tatsächlich abgezogenen Quellensteuer, die der Arbeitgeber auf dem Lohnausweis unter Ziffer 12 ausweist. Ohne diesen Betrag lässt sich die Anrechnung nicht belegen.
Grenzen des Rechners
- Sondertarife (G für Ersatzeinkünfte, L/M/N/P für Grenzgänger aus Deutschland mit 4,5 %-Regelung, Tarife für Italien-Grenzgänger, Künstler, Verwaltungsräte) sind nicht enthalten.
- Im Jahresmodell (GE, FR, TI, VD, VS) ist der Monatsabzug eine Näherung; die definitive Belastung wird auf das Jahr berechnet.
- Die Sozialabgaben werden mit den Standardsätzen 2026 geschätzt (NBU 1,2 %, BVG-Minimum nach Alter).
Häufige Fragen
Wer unterliegt der Quellensteuer?
Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (Ausweis B, L, Ci, F, N) sowie Grenzgänger (Ausweis G), sofern sie nicht mit einer Person mit Schweizer Bürgerrecht oder Ausweis C verheiratet sind. Der Arbeitgeber zieht die Steuer monatlich vom Lohn ab und überweist sie der kantonalen Steuerverwaltung.
Was bedeuten die Tarifcodes A, B, C und H?
A: alleinstehend (ledig, geschieden, verwitwet) ohne Kinder. B: verheiratet, nur ein Ehepartner erwerbstätig. C: verheiratet, beide erwerbstätig (Doppelverdiener). H: alleinerziehend mit Kindern im gleichen Haushalt. Die Ziffer danach ist die Anzahl Kinder (0–9), der Buchstabe Y/N steht für mit/ohne Kirchensteuer.
Was passiert ab 120’000 CHF Bruttolohn?
Ab einem Bruttojahreseinkommen von 120'000 CHF wird zwingend eine nachträgliche ordentliche Veranlagung durchgeführt: Sie füllen eine Steuererklärung aus, und die definitive Steuer richtet sich nach Ihrer Wohngemeinde wie bei Schweizern. Die bereits abgezogene Quellensteuer wird angerechnet. Unter 120’000 CHF können Sie die Veranlagung bis 31. März des Folgejahres freiwillig beantragen – sinnvoll, wenn Sie hohe Abzüge (Säule 3a, Fahrkosten, Weiterbildung) haben.
Ist die Quellensteuer höher als die ordentliche Steuer?
Nicht grundsätzlich. Der Quellensteuertarif ist ein Durchschnitt über die Gemeinden des Kantons und enthält pauschale Abzüge. Wer in einer steuergünstigen Gemeinde wohnt oder hohe individuelle Abzüge hat, fährt mit der ordentlichen Veranlagung besser; wer in einer teuren Gemeinde wohnt, oft schlechter.
Monats- oder Jahresmodell?
In 21 Kantonen gilt das Monatsmodell: Der Bruttolohn jedes Monats bestimmt den Satz. Genf, Freiburg, Tessin, Waadt und Wallis wenden das Jahresmodell an: Der Satz richtet sich nach dem auf ein Jahr hochgerechneten Einkommen, mit Ausgleich am Jahresende. Dieser Rechner zeigt in beiden Fällen die Monatstabelle des Kantons.
Wie werden 13. Monatslohn und Bonus quellenbesteuert?
Das hängt vom Modell des Kantons ab. Im Monatsmodell werden 13. Monatslohn und Bonus im Auszahlungsmonat zum ordentlichen Lohn addiert, was den Satz dieses einen Monats deutlich in die Höhe treibt — die Progression schlägt voll durch. Im Jahresmodell werden sie auf das Jahreseinkommen umgelegt, sodass der Effekt geglättet wird und über zwölf Monate verteilt zum Tragen kommt.
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Quellen
Verfasst von Mottalib Radif
MBA INSEAD · Experte für persönliche Finanzen und Steuern
Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16