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Häufige Fragen zum Nettolohn in der Schweiz

Zwölf Antworten, die die meisten Unklarheiten klären – von der Lohnabrechnung bis zur Genauigkeit des Rechners.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Nettolohn und Netto nach Steuern?

Der Nettolohn auf der Lohnabrechnung ist Brutto minus Sozialabgaben (AHV, ALV, NBU, BVG). Die Einkommenssteuern werden in der Schweiz separat veranlagt und bezahlt – ausser bei Quellensteuerpflichtigen. «Netto nach Steuern» ist der Betrag, der Ihnen nach beiden Abzügen tatsächlich bleibt.

Wie viel Prozent gehen in der Schweiz vom Lohn weg?

Zwei Blöcke addieren sich: die Sozialabgaben mit 12 bis 16 % des Bruttolohns und die Steuern mit 5 bis 30 %, je nach Wohnort, Lohnhöhe und Familiensituation. Bei 100’000 CHF, ledig, in Zürich sind es rund 11 % Sozialabgaben und 12 % Steuern, zusammen etwa 23 %. Dasselbe Profil zahlt in Zug rund 16 % und in Genf 26 % — der Unterschied stammt fast vollständig aus der Steuer.

Warum ist mein Netto auf der Lohnabrechnung höher als hier?

Weil die Lohnabrechnung gar keine Einkommenssteuern enthält — ausser bei Quellensteuerpflichtigen. In der Schweiz werden die Steuern separat veranlagt und später in Rechnung gestellt, nicht vom Lohn abgezogen. Vergleichen Sie deshalb die Zeile «Nettolohn vor Steuern» des Rechners mit Ihrer Abrechnung. Bleibende Abweichungen erklären sich meist durch den NBU-Satz, den Pensionskassenplan Ihres Arbeitgebers oder eine Krankentaggeldversicherung.

Welches Steuerjahr wird verwendet?

Für die Sozialabgaben, die direkte Bundessteuer und die Steuerdaten von 25 Kantonen gilt durchgehend das Jahr 2026. Eine Ausnahme besteht beim Kanton St. Gallen: Dort sind die Tarife für 2026 noch nicht publiziert, weshalb bis auf Weiteres die Werte 2025 verwendet werden. Sobald die Daten erscheinen, werden sie nachgeführt; das Datum der letzten Aktualisierung steht auf jeder Seite.

Woher stammen die Gemeindesteuerfüsse?

Aus dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, der die Steuerfüsse sämtlicher Gemeinden jährlich nachführt — das ist die einzige Quelle, die alle 2’110 Gemeinden in einheitlicher Form abdeckt. Die Kantone publizieren ihre eigenen Steuerfusstabellen zwar ebenfalls, aber in unterschiedlichen Formaten und zu unterschiedlichen Terminen. Die Methodikseite dokumentiert, wie die Daten übernommen und geprüft werden.

Berücksichtigt der Rechner die Kirchensteuer?

Ja. Sobald Sie eine Konfession wählen — evangelisch-reformiert, römisch-katholisch oder christkatholisch — wird der Steuerfuss der entsprechenden Kirchgemeinde Ihrer Wohngemeinde angewendet. Ohne Konfessionsangabe rechnet der Rechner ohne Kirchensteuer. Die Beträge sind meist bescheiden, aber nicht vernachlässigbar: Je nach Gemeinde bewegen sie sich in der Grössenordnung mehrerer hundert Franken pro Jahr.

Wie werden Verheiratete berechnet?

Verheiratete werden gemeinsam veranlagt: Beide Einkommen werden zusammengezählt und nach dem Verheiratetentarif des Kantons sowie dem Elterntarif des Bundes besteuert. Geben Sie einen Partnerlohn ein, werden zusätzlich der Verheiratetenabzug und der Zweiverdienerabzug berücksichtigt. Diese Abzüge mildern die sogenannte Heiratsstrafe, heben sie aber je nach Kanton und Einkommensverteilung nicht vollständig auf.

Und Alleinerziehende?

Alleinerziehende, die mit ihren Kindern im gleichen Haushalt leben und deren Unterhalt bestreiten, erhalten beim Bund und in den meisten Kantonen den milderen Elterntarif sowie die Kinderabzüge. Wählen Sie dafür im Rechner «Alleinerziehend» und die Anzahl Kinder. Einige Kantone kennen abweichende Regeln oder eigene Sozialabzüge; massgebend bleibt in jedem Fall die Veranlagung Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.

Was bedeutet «Alter» im Rechner?

Das Alter steuert allein den BVG-Beitragssatz, nicht die Steuern. Das Gesetz staffelt die Altersgutschriften nach Altersgruppen: 7 % von 25 bis 34, 10 % von 35 bis 44, 15 % von 45 bis 54 und 18 % ab 55 Jahren. Unter 25 Jahren fallen nur Risikobeiträge für Tod und Invalidität an; der Rechner setzt den Sparbeitrag dann auf 0 %.

Kann ich Teilzeit berechnen?

Ja. Geben Sie entweder den effektiv bezogenen Bruttolohn ein oder den 100 %-Lohn zusammen mit dem Beschäftigungsgrad unter «Erweiterte Optionen». Ein wichtiger Vorbehalt: Bei Teilzeit bleiben BVG-Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug betragsmässig unverändert, was den koordinierten Lohn und damit den Beitrag stark senkt — und auf lange Sicht die Rente. Manche Kassen korrigieren diesen Effekt, viele nicht.

Wie genau ist der Rechner?

Auf 96 Referenzfällen weicht die berechnete Kantons- und Gemeindesteuer um weniger als 1 % vom offiziellen Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung ab — das ist die Prüfung, die dem Rechner zugrunde liegt, und sie ist mit ihrem Datum publiziert. Berücksichtigt sind nur die Standardabzüge. Individuelle Abzüge wie Säule 3a, Pensionskasseneinkauf oder Fahrkosten fehlen, weshalb Ihre effektive Steuer tiefer ausfallen kann.

Kann ich den Rechner auf meiner Website einbinden?

Ja, kostenlos und ohne Registrierung. Der Rechner lässt sich als iframe-Widget einbetten; die Widget-Seite enthält den fertigen HTML-Code zum Kopieren sowie die Parameter für Breite, Sprache und voreingestellten Kanton. Das Widget rechnet wie die Hauptseite vollständig im Browser des Besuchers, überträgt also auch von Ihrer Website aus keine Daten. Eine Quellenangabe ist erwünscht, aber nicht Bedingung.

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Mottalib Radif

Verfasst von Mottalib Radif

MBA INSEAD · Experte für persönliche Finanzen und Steuern

Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16