Stundenlohn-Rechner: vom Monatslohn zum Stundenlohn
Der Stundenlohn ergibt sich aus Monatslohn und Wochenarbeitszeit. Geben Sie beides ein und sehen Sie den Ansatz mit und ohne 13. Monatslohn.
Den Stundenlohn berechnet man in der Schweiz, indem man den Monatslohn durch die durchschnittliche Zahl der Arbeitsstunden pro Monat teilt. Diese beträgt Wochenarbeitszeit mal 52 geteilt durch 12, bei der verbreiteten 42-Stunden-Woche also 182 Stunden, bei 40 Stunden 173,33 Stunden. Ein Monatslohn von CHF 6’000 entspricht bei 42 Stunden einem Stundenlohn von CHF 32.97. Wird ein 13. Monatslohn ausgerichtet, steigt der Ansatz auf CHF 35.71, weil der Jahreslohn auf dieselben Jahresstunden verteilt wird. Angestellte im Stundenlohn erhalten zusätzlich einen Ferienzuschlag von 8,33 Prozent bei vier Wochen Ferien oder 10,64 Prozent bei fünf Wochen, der auf der Lohnabrechnung getrennt ausgewiesen werden muss. Vom Bruttostundenlohn gehen dieselben Sozialabgaben ab wie vom Monatslohn. Einen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene gibt es nicht, einzelne Kantone kennen einen.
Stundenlohn aus dem Monatslohn
Stundenlohn brutto
CHF 35.71
| Ohne 13. Monatslohn | CHF 32.97 |
| Stunden pro Monat | 182.0 |
| Mit 8,33 % Ferienzuschlag | CHF 38.68 |
Stundenlohn nach Monatslohn
| Monatslohn | Stundenlohn, 42 h | Mit 13. Monatslohn, 42 h | Mit 13. Monatslohn, 40 h | Mit 8,33 % Ferienzuschlag |
|---|---|---|---|---|
| CHF 4’500 | CHF 24.73 | CHF 26.79 | CHF 28.13 | CHF 29.02 |
| CHF 5’500 | CHF 30.22 | CHF 32.74 | CHF 34.38 | CHF 35.47 |
| CHF 6’000 | CHF 32.97 | CHF 35.71 | CHF 37.50 | CHF 38.68 |
| CHF 7’024 | CHF 38.59 | CHF 41.81 | CHF 43.90 | CHF 45.29 |
| CHF 8’500 | CHF 46.70 | CHF 50.60 | CHF 53.13 | CHF 54.81 |
| CHF 10’000 | CHF 54.95 | CHF 59.52 | CHF 62.50 | CHF 64.48 |
Die vierte Zeile ist der Schweizer Medianlohn von CHF 7’024. Die letzte Spalte zeigt, was eine Person im Stundenlohn bei gleichem Jahresverdienst pro Stunde erhalten müsste, wenn die Ferien nicht bezogen, sondern mit dem Lohn abgegolten werden.
Stunden pro Monat nach Wochenarbeitszeit
| Wochenarbeitszeit | Stunden pro Monat | Stunden pro Jahr | Stundenlohn bei CHF 6’000 |
|---|---|---|---|
| 40.0 h | 173.33 | 2’080 | CHF 34.62 |
| 41.0 h | 177.67 | 2’132 | CHF 33.77 |
| 42.0 h | 182.00 | 2’184 | CHF 32.97 |
| 42.5 h | 184.17 | 2’210 | CHF 32.58 |
| 45.0 h | 195.00 | 2’340 | CHF 30.77 |
Je kürzer die Wochenarbeitszeit, desto höher der Stundenlohn bei gleichem Monatslohn. Zwischen 40 und 45 Stunden liegt bei CHF 6’000 ein Unterschied von fast vier Franken pro Stunde. Beim Vergleich zweier Stellenangebote sagt deshalb erst der Stundenlohn, welches besser bezahlt ist.
Die Formel, Schritt für Schritt
Ein Jahr hat 52 Wochen. Multipliziert mit der Wochenarbeitszeit ergeben sich die Jahresstunden, geteilt durch zwölf die Monatsstunden. Bei 42 Stunden sind das 2184 Stunden im Jahr und 182 im Monat. Der Monatslohn geteilt durch 182 ist der Stundenlohn ohne 13. Monatslohn. Wer einen 13. Monatslohn erhält, verdient im Jahr dreizehn Monatslöhne für dieselben 2184 Stunden, der Stundenlohn liegt also um ein Zwölftel höher. Die Formel wird in der Lohnbuchhaltung auch für Kürzungen bei unbezahltem Urlaub und für Überstunden verwendet.
Manche Betriebe rechnen mit 21,75 Arbeitstagen pro Monat statt mit Stunden. Das Ergebnis ist dasselbe: 21,75 Tage zu 8,4 Stunden ergeben rund 182 Stunden.
Stundenlohn mit Ferien- und Feiertagszuschlag
Bei unregelmässigen Einsätzen darf der Ferienlohn ausnahmsweise laufend mit dem Stundenlohn ausbezahlt werden. Das Bundesgericht verlangt dafür, dass der Zuschlag im schriftlichen Vertrag und auf jeder einzelnen Abrechnung in Franken oder Prozenten ausgewiesen ist. Fehlt der Ausweis, kann der Ferienlohn ein zweites Mal gefordert werden. Die Sätze ergeben sich aus dem Verhältnis von Ferien- zu Arbeitswochen: vier Wochen Ferien auf 48 Arbeitswochen sind 8,33 Prozent, fünf auf 47 Wochen 10,64 Prozent, sechs auf 46 Wochen 13,04 Prozent.
Eine Entschädigung für Feiertage ist nur für den 1. August zwingend. Für die übrigen Feiertage sehen viele Gesamtarbeitsverträge einen Zuschlag vor, der je nach Kanton und Zahl der Feiertage rund drei Prozent ausmacht.
Vom Bruttostundenlohn zum Netto
Auf dem Stundenlohn fallen die üblichen Arbeitnehmerbeiträge an: 5,3 Prozent AHV, IV und EO sowie 1,1 Prozent Arbeitslosenversicherung, zusammen 6,4 Prozent. Dazu kommt die Nichtberufsunfallversicherung, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten. Die Pensionskasse wird obligatorisch, sobald der Jahreslohn bei einem Arbeitgeber die Eintrittsschwelle überschreitet. Von CHF 35.71 brutto bleiben nach AHV und ALV CHF 33.42. Die Einkommenssteuer wird in der Schweiz nicht vom Lohn abgezogen, ausser bei der Quellensteuer. Der Nettolohn-Rechner zeigt den Betrag für Ihre Gemeinde.
Teilzeit, Pensum und Stundenlohn
Bei einem Teilzeitpensum bleibt der Stundenlohn derselbe, nur die Stundenzahl sinkt. Ein Pensum von 60 Prozent bei 42 Stunden bedeutet 25,2 Stunden pro Woche und 109,2 Stunden pro Monat. Für den Vergleich rechnen Sie den Teilzeitlohn zuerst auf 100 Prozent hoch und teilen dann durch die Monatsstunden. Achtung bei der Pensionskasse: Der Koordinationsabzug wird in vielen Reglementen nicht an das Pensum angepasst, weshalb der versicherte Lohn bei Teilzeit überproportional sinkt.
Krankheit, Unfall und Feiertage im Stundenlohn
Auch Angestellte im Stundenlohn haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, sobald das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Massgebend ist der Durchschnitt der Stunden, die in den Monaten davor geleistet wurden. Dasselbe gilt bei Unfall, wo die Unfallversicherung ab dem dritten Tag 80 Prozent des versicherten Verdienstes übernimmt. Bei echter Arbeit auf Abruf, bei der Sie Einsätze ablehnen dürfen, besteht zwischen den Einsätzen kein Lohnanspruch. Verlangt der Betrieb dagegen, dass Sie sich bereithalten, ist auch die Bereitschaftszeit zu entschädigen, allerdings nicht zwingend zum vollen Stundenlohn. Solche Vereinbarungen gehören in den schriftlichen Vertrag, zusammen mit dem Stundenansatz, dem Ferienzuschlag und der durchschnittlichen Einsatzdauer.
Stundenlohn und Mindestlohn
Die Schweiz kennt keinen nationalen Mindestlohn. Fünf Kantone haben einen eigenen eingeführt, mit Ansätzen zwischen CHF 20.00 und CHF 24.59 pro Stunde, und viele Gesamtarbeitsverträge setzen Branchenmindestlöhne fest. Die Übersicht finden Sie auf der Seite zum Mindestlohn in der Schweiz. Wer über die vertragliche Arbeitszeit hinaus arbeitet, hat Anspruch auf den Stundenlohn mit Zuschlag, wie die Seite zu den Überstunden zeigt.