Stundenlohn-Rechner: vom Monatslohn zum Stundenlohn

Der Stundenlohn ergibt sich aus Monatslohn und Wochenarbeitszeit. Geben Sie beides ein und sehen Sie den Ansatz mit und ohne 13. Monatslohn.

Den Stundenlohn berechnet man in der Schweiz, indem man den Monatslohn durch die durchschnittliche Zahl der Arbeitsstunden pro Monat teilt. Diese beträgt Wochenarbeitszeit mal 52 geteilt durch 12, bei der verbreiteten 42-Stunden-Woche also 182 Stunden, bei 40 Stunden 173,33 Stunden. Ein Monatslohn von CHF 6’000 entspricht bei 42 Stunden einem Stundenlohn von CHF 32.97. Wird ein 13. Monatslohn ausgerichtet, steigt der Ansatz auf CHF 35.71, weil der Jahreslohn auf dieselben Jahresstunden verteilt wird. Angestellte im Stundenlohn erhalten zusätzlich einen Ferienzuschlag von 8,33 Prozent bei vier Wochen Ferien oder 10,64 Prozent bei fünf Wochen, der auf der Lohnabrechnung getrennt ausgewiesen werden muss. Vom Bruttostundenlohn gehen dieselben Sozialabgaben ab wie vom Monatslohn. Einen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene gibt es nicht, einzelne Kantone kennen einen.

Stundenlohn aus dem Monatslohn

Stundenlohn brutto

CHF 35.71

Ohne 13. MonatslohnCHF 32.97
Stunden pro Monat182.0
Mit 8,33 % FerienzuschlagCHF 38.68
Nettolohn berechnen →

Stundenlohn nach Monatslohn

MonatslohnStundenlohn, 42 hMit 13. Monatslohn, 42 hMit 13. Monatslohn, 40 hMit 8,33 % Ferienzuschlag
CHF 4’500CHF 24.73CHF 26.79CHF 28.13CHF 29.02
CHF 5’500CHF 30.22CHF 32.74CHF 34.38CHF 35.47
CHF 6’000CHF 32.97CHF 35.71CHF 37.50CHF 38.68
CHF 7’024CHF 38.59CHF 41.81CHF 43.90CHF 45.29
CHF 8’500CHF 46.70CHF 50.60CHF 53.13CHF 54.81
CHF 10’000CHF 54.95CHF 59.52CHF 62.50CHF 64.48

Die vierte Zeile ist der Schweizer Medianlohn von CHF 7’024. Die letzte Spalte zeigt, was eine Person im Stundenlohn bei gleichem Jahresverdienst pro Stunde erhalten müsste, wenn die Ferien nicht bezogen, sondern mit dem Lohn abgegolten werden.

Stunden pro Monat nach Wochenarbeitszeit

WochenarbeitszeitStunden pro MonatStunden pro JahrStundenlohn bei CHF 6’000
40.0 h173.332’080CHF 34.62
41.0 h177.672’132CHF 33.77
42.0 h182.002’184CHF 32.97
42.5 h184.172’210CHF 32.58
45.0 h195.002’340CHF 30.77

Je kürzer die Wochenarbeitszeit, desto höher der Stundenlohn bei gleichem Monatslohn. Zwischen 40 und 45 Stunden liegt bei CHF 6’000 ein Unterschied von fast vier Franken pro Stunde. Beim Vergleich zweier Stellenangebote sagt deshalb erst der Stundenlohn, welches besser bezahlt ist.

Die Formel, Schritt für Schritt

Ein Jahr hat 52 Wochen. Multipliziert mit der Wochenarbeitszeit ergeben sich die Jahresstunden, geteilt durch zwölf die Monatsstunden. Bei 42 Stunden sind das 2184 Stunden im Jahr und 182 im Monat. Der Monatslohn geteilt durch 182 ist der Stundenlohn ohne 13. Monatslohn. Wer einen 13. Monatslohn erhält, verdient im Jahr dreizehn Monatslöhne für dieselben 2184 Stunden, der Stundenlohn liegt also um ein Zwölftel höher. Die Formel wird in der Lohnbuchhaltung auch für Kürzungen bei unbezahltem Urlaub und für Überstunden verwendet.

Manche Betriebe rechnen mit 21,75 Arbeitstagen pro Monat statt mit Stunden. Das Ergebnis ist dasselbe: 21,75 Tage zu 8,4 Stunden ergeben rund 182 Stunden.

Stundenlohn mit Ferien- und Feiertagszuschlag

Bei unregelmässigen Einsätzen darf der Ferienlohn ausnahmsweise laufend mit dem Stundenlohn ausbezahlt werden. Das Bundesgericht verlangt dafür, dass der Zuschlag im schriftlichen Vertrag und auf jeder einzelnen Abrechnung in Franken oder Prozenten ausgewiesen ist. Fehlt der Ausweis, kann der Ferienlohn ein zweites Mal gefordert werden. Die Sätze ergeben sich aus dem Verhältnis von Ferien- zu Arbeitswochen: vier Wochen Ferien auf 48 Arbeitswochen sind 8,33 Prozent, fünf auf 47 Wochen 10,64 Prozent, sechs auf 46 Wochen 13,04 Prozent.

Eine Entschädigung für Feiertage ist nur für den 1. August zwingend. Für die übrigen Feiertage sehen viele Gesamtarbeitsverträge einen Zuschlag vor, der je nach Kanton und Zahl der Feiertage rund drei Prozent ausmacht.

Vom Bruttostundenlohn zum Netto

Auf dem Stundenlohn fallen die üblichen Arbeitnehmerbeiträge an: 5,3 Prozent AHV, IV und EO sowie 1,1 Prozent Arbeitslosenversicherung, zusammen 6,4 Prozent. Dazu kommt die Nichtberufsunfallversicherung, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten. Die Pensionskasse wird obligatorisch, sobald der Jahreslohn bei einem Arbeitgeber die Eintrittsschwelle überschreitet. Von CHF 35.71 brutto bleiben nach AHV und ALV CHF 33.42. Die Einkommenssteuer wird in der Schweiz nicht vom Lohn abgezogen, ausser bei der Quellensteuer. Der Nettolohn-Rechner zeigt den Betrag für Ihre Gemeinde.

Teilzeit, Pensum und Stundenlohn

Bei einem Teilzeitpensum bleibt der Stundenlohn derselbe, nur die Stundenzahl sinkt. Ein Pensum von 60 Prozent bei 42 Stunden bedeutet 25,2 Stunden pro Woche und 109,2 Stunden pro Monat. Für den Vergleich rechnen Sie den Teilzeitlohn zuerst auf 100 Prozent hoch und teilen dann durch die Monatsstunden. Achtung bei der Pensionskasse: Der Koordinationsabzug wird in vielen Reglementen nicht an das Pensum angepasst, weshalb der versicherte Lohn bei Teilzeit überproportional sinkt.

Krankheit, Unfall und Feiertage im Stundenlohn

Auch Angestellte im Stundenlohn haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, sobald das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Massgebend ist der Durchschnitt der Stunden, die in den Monaten davor geleistet wurden. Dasselbe gilt bei Unfall, wo die Unfallversicherung ab dem dritten Tag 80 Prozent des versicherten Verdienstes übernimmt. Bei echter Arbeit auf Abruf, bei der Sie Einsätze ablehnen dürfen, besteht zwischen den Einsätzen kein Lohnanspruch. Verlangt der Betrieb dagegen, dass Sie sich bereithalten, ist auch die Bereitschaftszeit zu entschädigen, allerdings nicht zwingend zum vollen Stundenlohn. Solche Vereinbarungen gehören in den schriftlichen Vertrag, zusammen mit dem Stundenansatz, dem Ferienzuschlag und der durchschnittlichen Einsatzdauer.

Stundenlohn und Mindestlohn

Die Schweiz kennt keinen nationalen Mindestlohn. Fünf Kantone haben einen eigenen eingeführt, mit Ansätzen zwischen CHF 20.00 und CHF 24.59 pro Stunde, und viele Gesamtarbeitsverträge setzen Branchenmindestlöhne fest. Die Übersicht finden Sie auf der Seite zum Mindestlohn in der Schweiz. Wer über die vertragliche Arbeitszeit hinaus arbeitet, hat Anspruch auf den Stundenlohn mit Zuschlag, wie die Seite zu den Überstunden zeigt.

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Stundenlohn aus dem Monatslohn?

Teilen Sie den Monatslohn durch die Stunden pro Monat. Diese ergeben sich aus der Wochenarbeitszeit mal 52 geteilt durch 12: bei 42 Stunden sind es 182 Stunden. Ein Monatslohn von CHF 6’000 entspricht also CHF 32.97 pro Stunde. Mit einem 13. Monatslohn rechnen Sie 13 Monatslöhne geteilt durch die Jahresstunden, das ergibt CHF 35.71.

Was muss im Stundenlohn zusätzlich enthalten sein?

Wer im Stundenlohn arbeitet, erhält den Ferienlohn meist als Zuschlag: 8,33 % bei vier Wochen Ferien, 10,64 % bei fünf Wochen. Der Zuschlag muss im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein. Viele Betriebe zahlen zusätzlich eine Feiertagsentschädigung und den Anteil am 13. Monatslohn.

Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat in der Schweiz?

Bei einer 42-Stunden-Woche 182 Stunden, bei 40 Stunden 173,33 und bei 45 Stunden 195. Das ist ein Jahresdurchschnitt, der die unterschiedliche Länge der Monate ausgleicht. Die betriebsübliche Wochenarbeitszeit steht im Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag. Gerechnet wird mit Wochenstunden mal 52, geteilt durch zwölf.

Welche Abzüge gehen vom Stundenlohn ab?

Dieselben wie beim Monatslohn: 5,3 % für AHV, IV und EO, 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung, die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber und der Pensionskassenbeitrag, sobald der Jahreslohn die Eintrittsschwelle erreicht. Die Abzüge werden auch auf dem Ferienzuschlag erhoben.

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Quellen

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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am