Säule 3a: Maximalbetrag und Steuerersparnis berechnen
Einzahlungen in die Säule 3a senken das steuerbare Einkommen. Geben Sie Betrag und Grenzsteuersatz ein und sehen Sie Ihre Ersparnis.
Die Säule 3a ist die gebundene Selbstvorsorge in der Schweiz. Einzahlungen dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, bei der direkten Bundessteuer wie bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Im Jahr 2026 liegt der Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse bei CHF 7’258. Ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288. Die Steuerersparnis entspricht der Einzahlung multipliziert mit dem Grenzsteuersatz. Für eine ledige Person mit CHF 100’000 Bruttolohn ergibt der Maximalbetrag in der Stadt Zürich rund CHF 1’852 weniger Steuern, in Genf rund CHF 2’290. Das Guthaben bleibt bis zum Bezug von der Vermögenssteuer befreit, Zinsen und Erträge sind steuerfrei. Beim Bezug, frühestens ab 60 Jahren, wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Seit 2026 können Lücken ab dem Beitragsjahr 2025 nachträglich eingekauft werden.
Steuerersparnis mit der Säule 3a
Steuerersparnis im Jahr
CHF 1’815
| Abzugsfähiger Betrag | CHF 7’258 |
| Maximalbetrag 2026 | CHF 7’258 |
| Kosten nach Steuern | CHF 5’444 |
Steuerersparnis mit dem Maximalbetrag nach Kanton
| Bruttolohn | Zürich | Bern | Genf | Waadt | Basel-Stadt | Zug |
|---|---|---|---|---|---|---|
| CHF 60’000 | CHF 1’149 | CHF 1’598 | CHF 1’696 | CHF 2’419 | CHF 1’660 | CHF 544 |
| CHF 80’000 | CHF 1’401 | CHF 1’623 | CHF 1’865 | CHF 1’798 | CHF 1’708 | CHF 668 |
| CHF 100’000 | CHF 1’852 | CHF 2’109 | CHF 2’290 | CHF 2’276 | CHF 2’036 | CHF 975 |
| CHF 150’000 | CHF 2’212 | CHF 2’530 | CHF 2’536 | CHF 2’691 | CHF 2’209 | CHF 1’510 |
Die Tabelle gilt für eine ledige, kinderlose und konfessionslose Person im Kantonshauptort, die CHF 7’258 einzahlt. Es handelt sich um eine Schätzung auf der Grundlage der Steuertarife 2026: Sie vergleicht die Steuer mit und ohne Abzug. Verheiratete mit zwei Einkommen können beide den Maximalbetrag abziehen, sofern beide erwerbstätig sind.
Wer einzahlen darf
Einzahlen darf, wer in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Dazu zählen Angestellte, Selbständigerwerbende und Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung. Wer nicht erwerbstätig ist, kann nicht einzahlen, auch nicht über das Einkommen des Ehepartners. Grenzgänger dürfen ein Konto führen, können den Abzug aber nur geltend machen, wenn sie in der Schweiz ordentlich veranlagt werden. Nach dem Referenzalter sind Einzahlungen noch höchstens fünf Jahre möglich, solange die Erwerbstätigkeit andauert.
Der grosse Abzug ohne Pensionskasse
Selbständigerwerbende ohne zweite Säule und Angestellte, deren Lohn unter der Eintrittsschwelle der beruflichen Vorsorge liegt, dürfen 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36’288. Massgebend ist das Einkommen nach Abzug der AHV-Beiträge. Bei CHF 90’000 ergibt das CHF 18’000, erst ab CHF 181’440 wird der Höchstbetrag erreicht. Wer sich freiwillig einer Pensionskasse anschliesst, fällt auf den kleinen Betrag von CHF 7’258 zurück.
Nachträglicher Einkauf seit 2026
Neu lassen sich Beitragslücken schliessen. Zulässig ist der Einkauf für Jahre ab 2025, in denen nicht der volle Betrag einbezahlt wurde, während zehn Jahren rückwirkend. Zuerst muss der ordentliche Beitrag des laufenden Jahres voll geleistet sein; danach ist ein zusätzlicher Einkauf bis zur Höhe des kleinen Maximalbetrags möglich. Der Einkauf ist wie der ordentliche Beitrag abzugsfähig. Die Vorsorgeeinrichtung verlangt einen schriftlichen Antrag mit Angaben zu den Lückenjahren.
Was aus den Einzahlungen wird
| Jahre | Einbezahlt | Guthaben bei 1 % pro Jahr | Guthaben bei 3 % pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 10 | CHF 72’580 | CHF 76’694 | CHF 85’701 |
| 20 | CHF 145’160 | CHF 161’412 | CHF 200’876 |
| 30 | CHF 217’740 | CHF 254’993 | CHF 355’661 |
| 40 | CHF 290’320 | CHF 358’365 | CHF 563’680 |
Die Rechnung nimmt an, dass jedes Jahr zu Jahresbeginn CHF 7’258 einbezahlt werden. Ein Zins von 1 Prozent entspricht etwa einem Vorsorgekonto, 3 Prozent einer langfristigen Annahme für eine Wertschriftenlösung mit Aktienanteil, deren Wert schwankt und nicht garantiert ist. Der Maximalbetrag wird in der Regel alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst.
Besteuerung beim Bezug
Beim Bezug wird das Kapital einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Der Bund erhebt einen Fünftel des ordentlichen Tarifs, die Kantone wenden eigene, meist progressive Sätze an. Weil die Progression mit dem Betrag steigt, lohnt es sich, mehrere Konten zu führen und sie über mehrere Steuerjahre gestaffelt aufzulösen. Ein Konto kann nur als Ganzes bezogen werden. Bezüge aus der Pensionskasse im selben Jahr werden in den meisten Kantonen zusammengerechnet, bei Ehepaaren auch jene des Partners.
Fristen und praktische Hinweise
Massgebend ist das Datum der Gutschrift, nicht des Auftrags. Überweisungen in den letzten Tagen des Jahres kommen oft zu spät; die meisten Anbieter nennen einen Stichtag kurz vor Weihnachten. Wer monatlich per Dauerauftrag einzahlt, verteilt das Anlagerisiko und vergisst die Frist nicht. Die Vorsorgeeinrichtung stellt Anfang Jahr eine Bescheinigung aus, die der Steuererklärung beizulegen ist. Zu viel einbezahlte Beträge werden nicht zum Abzug zugelassen und müssen zurückerstattet werden. Bei Quellensteuerpflicht ohne nachträgliche ordentliche Veranlagung muss der Abzug bis Ende März des Folgejahres mit einem Antrag geltend gemacht werden, wie auf der Seite zur Quellensteuer beschrieben.
Konto oder Wertschriften
Banken bieten Vorsorgekonten mit Zins und Wertschriftenlösungen an, Versicherungen Policen mit Risikoschutz. Das Konto ist sicher, der Zins aber tief. Wertschriften versprechen über lange Zeiträume mehr Ertrag, verlangen aber einen Horizont von mindestens zehn Jahren und die Bereitschaft, Kursschwankungen zu ertragen. Versicherungspolicen binden Sie an feste Prämien; ein vorzeitiger Ausstieg kostet meist einen Teil des Guthabens. Die Gebühren unterscheiden sich stark und wirken über Jahrzehnte.
Säule 3a oder Einkauf in die Pensionskasse
Beide Wege senken die Steuern. Die Säule 3a ist flexibler: Sie wählen Anbieter und Anlage selbst, und das Guthaben gehört in jedem Fall Ihnen. Der Einkauf in die Pensionskasse erlaubt meist deutlich höhere Beträge, ist aber an die Regeln und die finanzielle Lage der Kasse gebunden, und ein Kapitalbezug ist in den drei Jahren nach dem Einkauf steuerlich gesperrt. In der Praxis wird zuerst die Säule 3a ausgeschöpft.