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Direkte Bundessteuer 2026: Tarif, Abzüge und Berechnung

Der einzige Teil der Einkommenssteuer, der in Genf gleich hoch ist wie in Zug – und wie er sich Franken für Franken berechnet.

So funktioniert der Tarif

Die direkte Bundessteuer (DBSt) ist eine Stufentarif-Steuer: Für jeden Einkommensbereich gilt ein fester Betrag plus ein Prozentsatz für jede weiteren 100 Franken. Das steuerbare Einkommen wird auf 100 Franken abgerundet, der Steuerbetrag auf 5 Rappen. Ab einem sehr hohen Einkommen (793’900 CHF für Alleinstehende) gilt der Einheitssatz von 11,5 % auf dem ganzen Einkommen.

Tarif für Alleinstehende 2026

Unter 15’200 CHF: keine Steuer. Über 793’900 CHF: 11,5 % auf dem Gesamteinkommen.
Steuerbares Einkommen abSteuer an der StufeFür je weitere 100 CHF
15’200 CHFCHF 0.000.77 CHF
33’200 CHFCHF 138.600.88 CHF
43’500 CHFCHF 229.202.64 CHF
58’000 CHFCHF 612.002.97 CHF
76’200 CHFCHF 1’152.505.94 CHF
82’100 CHFCHF 1’502.956.60 CHF
108’900 CHFCHF 3’271.758.80 CHF
141’500 CHFCHF 6’140.5511.00 CHF
185’100 CHFCHF 10’936.5513.20 CHF

Tarif für Verheiratete und Einelternfamilien 2026

Unter 29’700 CHF: keine Steuer. Über 941’300 CHF: 11,5 %. Zusätzlich 263 CHF Abzug pro Kind vom Steuerbetrag.
Steuerbares Einkommen abSteuer an der StufeFür je weitere 100 CHF
29’700 CHFCHF 0.001.00 CHF
53’400 CHFCHF 237.002.00 CHF
61’300 CHFCHF 395.003.00 CHF
79’100 CHFCHF 929.004.00 CHF
94’900 CHFCHF 1’561.005.00 CHF
108’700 CHFCHF 2’251.006.00 CHF
120’600 CHFCHF 2’965.007.00 CHF
130’500 CHFCHF 3’658.008.00 CHF
138’400 CHFCHF 4’290.009.00 CHF
144’300 CHFCHF 4’821.0010.00 CHF
148’300 CHFCHF 5’221.0011.00 CHF
150’400 CHFCHF 5’452.0012.00 CHF
152’400 CHFCHF 5’692.0013.00 CHF

Rechenbeispiel

Eine ledige Person mit 100’000 CHF steuerbarem Einkommen: Stufe «ab 82’100 CHF» = 1’502.95 CHF, plus 179 × 6.60 CHF für die 17’900 CHF darüber = 1’181.40 CHF. Total CHF 2’684.35. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und gleichem steuerbarem Einkommen: 1’816.00 CHF minus 2 × 263 CHF = CHF 1’290.00.

Bundessteuer nach steuerbarem Einkommen

Steuerbares EinkommenAlleinstehendein % des EinkommensVerheiratetein % des Einkommens
CHF 20’000CHF 36.950.18 %CHF 0.000.00 %
CHF 30’000CHF 113.950.38 %CHF 3.000.01 %
CHF 40’000CHF 198.400.50 %CHF 103.000.26 %
CHF 50’000CHF 400.800.80 %CHF 203.000.41 %
CHF 60’000CHF 671.401.12 %CHF 369.000.61 %
CHF 70’000CHF 968.401.38 %CHF 656.000.94 %
CHF 80’000CHF 1’378.201.72 %CHF 965.001.21 %
CHF 100’000CHF 2’684.352.68 %CHF 1’816.001.82 %
CHF 120’000CHF 4’248.553.54 %CHF 2’929.002.44 %
CHF 150’000CHF 7’075.554.72 %CHF 5’408.003.61 %
CHF 200’000CHF 12’903.356.45 %CHF 11’880.005.94 %
CHF 300’000CHF 26’103.358.70 %CHF 24’880.008.29 %
CHF 500’000CHF 52’503.3510.50 %CHF 50’880.0010.18 %

Die wichtigsten Abzüge beim Bund 2026

AbzugBetragRechtsgrundlage
Berufskosten (übrige Berufsauslagen)3 % des Nettolohns, min. 2’000 CHF, max. 4’000 CHFBerufskostenverordnung
Versicherungsprämien und Sparzinsen1’800 CHF (ledig) / 3’600 CHF (verheiratet), + je KindDBG Art. 33 Abs. 1 g
Kinderabzug6’800 CHF pro KindDBG Art. 35
Verheiratetenabzug2’800 CHFDBG Art. 35
Zweiverdienerabzug50 % des tieferen Einkommens, min. 8’600 CHF, max. 14’100 CHFDBG Art. 33 Abs. 2
Säule 3a (mit Pensionskasse)7’258 CHFBVV 3
Fremdbetreuung Kindermax. 25’800 CHF pro KindDBG Art. 33 Abs. 3

Der Lohnrechner wendet die Standardabzüge (Berufskosten, Versicherungen, Kinder, Verheiratete/Zweiverdiener) automatisch an; Säule 3a und Fremdbetreuung können Sie als zusätzlichen Spielraum betrachten.

Verheiratete, Alleinerziehende, Konkubinat: welcher Tarif gilt

Der Bund kennt zwei Tarife. Der Grundtarif gilt für alleinstehende Personen ohne Kinder. Der Verheiratetentarif – zugleich der Elterntarif – gilt für Ehepaare in ungetrennter Ehe, für eingetragene Partnerschaften und für Alleinerziehende, die mit Kindern zusammenleben, deren Unterhalt sie zur Hauptsache bestreiten. Er ist deutlich flacher und setzt später ein, weil er ein Einkommen auf zwei oder mehr Personen verteilt.

Daraus folgt die vielzitierte Heiratsstrafe: Ehepaare werden gemeinsam veranlagt, ihre Einkommen also addiert, während unverheiratete Paare je für sich – und damit tiefer in der Progression – besteuert werden. Der Verheiratetentarif und der Zweiverdienerabzug korrigieren diesen Effekt teilweise, heben ihn aber bei zwei ähnlich hohen Einkommen nicht auf. Umgekehrt fahren Paare mit sehr ungleichen Einkommen mit der Heirat in der Regel besser, weil das Gesamteinkommen auf einem flacheren Tarif landet.

Im Konkubinat mit Kindern kann nur eine Person den Elterntarif beanspruchen – in der Regel diejenige mit dem höheren Einkommen, sofern sie den Unterhalt überwiegend trägt. Die Kantone regeln die Zuteilung teils abweichend, weshalb sich hier ein Blick in die kantonale Wegleitung lohnt.

Von der Deklaration zur Rechnung

Anders als in Deutschland oder Frankreich wird die Einkommenssteuer in der Schweiz – ausser bei Quellensteuerpflichtigen – nicht monatlich vom Lohn abgezogen. Der Ablauf ist ein anderer:

  1. Provisorische Rechnung: Anfang Jahr stellt der Kanton eine Akontorechnung, geschätzt auf Basis der letzten Veranlagung. Sie ist in Raten zahlbar, häufig in drei bis zwölf Tranchen.
  2. Steuererklärung: Sie deklarieren das abgelaufene Jahr, in der Regel bis Ende März, mit einfach erhältlicher Fristerstreckung.
  3. Definitive Veranlagung: Die Behörde prüft, korrigiert und stellt die Schlussrechnung. Zu viel Bezahltes wird verzinst zurückerstattet, zu wenig Bezahltes mit Verzugszins nachgefordert.
  4. Einsprache: Gegen die Veranlagung können Sie innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erheben – ein kostenloses Verfahren, das sich bei einem nicht anerkannten Abzug regelmässig lohnt.

Die direkte Bundessteuer wird von den Kantonen zusammen mit der Kantonssteuer bezogen und erscheint auf derselben Rechnung. 78,8 Prozent des Ertrags gehen an den Bund, 21,2 Prozent verbleiben beim Kanton. Wichtig für die Budgetplanung: Weil die Rechnung erst im Folgejahr kommt, muss ein Teil des Nettolohns zurückgelegt werden. Genau dafür weist unser Lohnrechner den Steuerbetrag separat aus.

Warum die Bundessteuer nur ein Drittel ausmacht

Bei 100’000 CHF Brutto beträgt die Bundessteuer rund 1’700 CHF – die Kantons- und Gemeindesteuern dagegen zwischen 3’500 CHF (Zug) und 14’000 CHF (Genf). Die DBSt ist wegen ihres hohen Freibetrags und der steilen Progression im oberen Bereich vor allem eine Steuer für hohe Einkommen: 10 % der Steuerpflichtigen zahlen rund 80 % des Aufkommens. Wer seine Gesamtbelastung kennen will, muss deshalb die Kantons- und Gemeindesteuern einbeziehen.

Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen zahlt man direkte Bundessteuer?

Die Bundessteuer setzt bei Alleinstehenden ab 15’200 CHF steuerbarem Einkommen ein, bei Verheirateten und Alleinerziehenden ab 29’700 CHF (Tarif 2026). Entscheidend ist das steuerbare Einkommen, nicht der Bruttolohn: Da zuvor Sozialabgaben und Abzüge wegfallen, entspricht das ungefähr 22’000 beziehungsweise 40’000 CHF Bruttolohn im Jahr — die Bundessteuer betrifft also einen grossen Teil der Erwerbstätigen nicht.

Was ist der Elterntarif?

Der Elterntarif verbindet zwei Entlastungen. Verheiratete sowie Personen, die mit Kindern im gleichen Haushalt leben und deren Unterhalt bestreiten, werden nach dem milderen Verheiratetentarif besteuert. Zusätzlich wird pro Kind ein Betrag von 263 CHF direkt vom geschuldeten Steuerbetrag abgezogen — also nicht vom Einkommen, was die Wirkung für tiefere Einkommen spürbar verstärkt.

Wer erhebt die Bundessteuer?

Der Bund erhebt sie, aber er zieht sie nicht selbst ein: Veranlagt und bezogen wird die direkte Bundessteuer von den Kantonen, zusammen mit der Kantonssteuer und auf derselben Steuerrechnung. Deshalb erhalten Sie nie eine separate Rechnung des Bundes. Als Entschädigung für diesen Aufwand behalten die Kantone 21,2 % der Einnahmen; der Rest fliesst in die Bundeskasse.

Was ist die kalte Progression?

Wenn Löhne lediglich die Teuerung ausgleichen, steigt das nominale Einkommen, die Kaufkraft aber nicht — und dennoch rutschen Steuerpflichtige in höhere Tarifstufen und zahlen real mehr Steuern. Diesen Effekt nennt man kalte Progression. Das Eidgenössische Finanzdepartement gleicht ihn jährlich aus, indem es Tarif und Abzüge an den Landesindex der Konsumentenpreise anpasst — zuletzt um 0,1 % für das Jahr 2026.

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Quellen

Mottalib Radif

Verfasst von Mottalib Radif

MBA INSEAD · Experte für persönliche Finanzen und Steuern

Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16